Mit Inkrafttreten einer Änderung des Waffengesetzes zum 01.09.2020 benötigen Waffenbesitzer für bestimmte Erwerbs- und Überlassensvorgänge zukünftig sogenannte NWR-Identifikationsnummern. Die Waffenbehörde der Stadt Kaiserslautern wird diese NWR-Identifikationsnummern in den nächsten Wochen automatisch an die Waffenbesitzer versenden. Im Zuge der Gesetzesänderung wurden auch die Antragsformulare angepasst, die auf der Internetseite der Stadtverwaltung heruntergeladen werden können.
Quelle Text/Bild:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 02.09.2020