Offenbar nicht mit der Gründlichkeit der Unfallermittler der Polizei hat ein Mann aus dem Stadtgebiet gerechnet. Der 50-Jährige hatte vor rund zwei Wochen eine Unfallflucht zu seinem Nachteil angezeigt. Weil bei den Recherchen jetzt aber herauskam, dass der Mann gelogen hat, wird nun gegen ihn strafrechtlich ermittelt.
Bei seinem ersten Besuch bei der Polizei Ende Juli hatte der 50-Jährige gemeldet, dass er Opfer eines Unfalls mit Fahrerflucht geworden sei. Er sei mit seinem Motorrad in der Mennonitenstraße unterwegs gewesen und eine Autofahrerin, die vom Parkplatz eines Supermarktes kam, habe ihm die Vorfahrt genommen. Dadurch sei er gestürzt. Die Autofahrerin sei weitergefahren.
Die Polizeiinspektion 1 nahm die Ermittlungen auf, konnte Zeugen ausfindig machen und mit ihnen sprechen. Diese bestätigten zwar die Vorfahrtsverletzung durch die Autofahrerin und den Sturz des Motorradfahrers, allerdings habe die Frau direkt nach dem Unfall angehalten und den Motorradfahrer gefragt, ob sie einen Rettungswagen rufen und die Polizei verständigen solle. Der Motorradfahrer habe dies jedoch vehement abgelehnt – obwohl er sich bei dem Sturz den ganzen Arm aufgeschürft hatte.
Einer der Zeugen half dem Motorradfahrer sogar noch, die Maschine wieder aufzustellen. Anschließend verließen die Beteiligten die Unfallstelle.
Darüber hinaus gaben die Zeugen – unabhängig voneinander – an, dass es sich bei dem Motorradfahrer um einen jungen Mann gehandelt habe, der maximal 25 Jahre alt sei. – Die Angaben passten also nicht zu dem 50-jährigen Mann, der die Anzeige erstattet hatte und der auch gänzlich unverletzt war.
Die weiteren Ermittlungen führten schließlich auf die Spur des mutmaßlichen Fahrers: Es handelt sich um einen 21-jährigen Mann, der mit der Familie verbunden ist – und der keine Fahrerlaubnis besitzt. Um ihm (vermeintlich) „Ärger zu ersparen“, wollte der 50-Jährige den Unfall „auf seine Kappe“ nehmen.
Stattdessen haben jetzt beide Männer Anzeigen am Hals: Der 21-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der 50-Jährige wegen Vortäuschens einer Straftat sowie wegen Duldens einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis. |cri
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Kaiserslautern, 07.08.2020