RLP: Zahl der Ehescheidungen 2019 auf Vorjahresniveau – Kreis an dritte Stelle – Stadt im Mittelfeld

Von den rheinland-pfälzischen Familiengerichten wurden im Jahr 2019 insgesamt 8.008 Ehen geschieden. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, lag die Anzahl der Scheidungen damit nur geringfügig unter dem Vorjahreswert (minus 17 Scheidungen bzw. 0,2 Prozent). Gegenüber der Höchstzahl mit weit über 11.000 geschiedenen Paaren zu Beginn der 2000er Jahre ergibt sich allerdings ein Rückgang um rund 30 Prozent.

Von den im Jahr 2019 beendeten Ehen wurden die meisten im Jahr 2014 geschlossen (442); es folgen die Eheschließungsjahrgänge 2016 (403 Scheidungen) und 2012 (401 Scheidungen). Aber auch langjährige Ehen gingen im Jahr 2019 auseinander: Insgesamt 1.205 Paare hatten zum Zeitpunkt der Scheidung bereits die silberne Hochzeit gefeiert, 18 sogar die goldene Hochzeit. Die Scheidungsquote, also der Anteil eines Heiratsjahrgangs, der bis einschließlich 2019 geschieden wurde, lag für den Jahrgang 1989 mit 45 Prozent am höchsten. Es folgen die übrigen Heiratsjahrgänge zwischen 1983 und 1994, die ebenfalls Scheidungsquoten von über 40 Prozent aufweisen.

Landesweit wurden im vergangenen Jahr rund neun von 1.000 bestehenden Ehen geschieden. Da die Scheidungszahlen auf Ebene der Verwaltungsbezirke zum Teil deutlichen jährlichen Schwankungen unterliegen, können mit Hilfe von Mehrjahresdurchschnitten verlässlichere Aussagen zum Scheidungsrisiko getroffen werden. Im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019 lag die Scheidungsziffer in den kreisfreien Städten mit einem Wert von 8,3 unter der der Landkreise (8,8). Die höchste Scheidungsziffer verzeichnete die kreisfreie Stadt Zweibrücken mit 12,1 Scheidungen je 1.000 bestehenden Ehen, gefolgt vom Landkreis Alzey-Worms mit einem Wert von 10,8. Die niedrigste Scheidungsziffer (5,6) war im Landkreis Kusel zu beobachten. Unter den kreisfreien Städten wies Ludwigshafen mit 7,1 Scheidungen je 1.000 bestehenden Ehen den geringsten Wert auf.

Gut die Hälfte (52 Prozent) der geschiedenen Paare hatte zum Zeitpunkt der Scheidung minderjährige Kinder; rund 6.000 Kinder unter 18 Jahren waren von der Trennung ihrer Eltern betroffen.

Im Jahr 2019 wurden zudem 45 gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften durch gerichtlichen Beschluss aufgehoben. In zwei von drei Fällen betraf dies weibliche Partnerschaften.

Die Statistik der die rechtskräftigen Beschlüsse in Ehesachen wird wie auch die Statistik der rechtskräftigen Aufhebungen von Lebenspartnerschaften jährlich aus den Meldungen der Familiengerichte erstellt.
Da hier Daten des Jahres 2019 betrachtet werden, sind Aussagen über mögliche Auswirkungen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nicht enthalten.

Autor: Hans-Peter Fein (Abteilung Staat, Gesellschaft)

Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems

www.statistik.rlp.de

Kaiserslautern, 30.07.2020