Die Stadtbildpflege Kaiserslautern bekommt in letzter Zeit vermehrt Hinweise über Abfallbehälter im öffentlichen Straßenraum. Besonders Behälter, die auf dem Radweg und der Straße bereitgestellt werden oder dauerhaft im öffentlichen Verkehrsraum stehen, sorgen immer wieder für Verärgerung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Der städtische Entsorgungsbetrieb weist in diesem Zusammenhang auf die geltenden Regelungen der Abfallsatzung der Stadt Kaiserslautern hin. Danach sind die Abfallbehälter am Abfuhrtag auf dem Gehweg oder, soweit keiner vorhanden ist, am äußersten Fahrbahnrand vor dem Grundstück für die Müllabfuhr bereitzustellen. Fahrräder, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Nach der Leerung sind die Behälter unverzüglich wieder vom Bereitstellungsplatz auf das Grundstück zurückzustellen.
Die Abfallsatzung der Stadt Kaiserslautern sowie weitere umfassende Informationen zur Abfallentsorgung im Stadtgebiet sind im Internet unter www.stadtbildpflege-kl.dezu finden.
Bildquelle: Enilon UG 2020
Quelle Text:
Pressestelle der Stadtverwaltung Kaiserslautern,
Willy-Brandt-Platz 1,
67657 Kaiserslautern
www.kaiserslautern.de
Kaiserslautern, 21.07.2020