Das Verfahren steht Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit, die ihre Arbeitslosmeldung in der Corona-Zeit nicht persönlich vornehmen konnten, als freiwillige Online-Identifikationsmöglichkeit ab sofort zur Verfügung.
Normalerweise ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass man sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden muss, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. In der Zeit der Pandemie kann dies ausnahmsweise auch telefonisch oder online geschehen. Die Identitätsprüfung muss aber in jedem Fall nachgeholt werden.
Da nach wie vor persönliche Vorsprachen so gering wie möglich gehalten werden sollen, bietet die Agentur für Arbeit befristet bis zum 30. September 2020 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ für ihre Kundinnen und Kunden an. Damit kann die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über Handy oder Tablet erfolgen.
Alle Kundinnen und Kunden, die das Verfahren nutzen können, bekommen seit 8. Juli 2020 ein Schreiben mit einem QR-Code. In diesem Schreiben wird das Selfie-Ident-Verfahren angeboten und erklärt. Betroffene müssen also erst aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.
Das Angebot, am Selfie-Ident-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Der Schutz der personenbezogenen Daten hat höchste Priorität. In Kooperation mit dem Partnerunternehmen ist die sichere Verarbeitung der Personendaten garantiert.
Wer sich gegen das Selfie-Ident-Verfahren entscheidet, erhält zu einem späteren Zeitpunkt automatisch eine Einladung, um sich zur Vermeidung finanzieller Nachteile auf herkömmlichem Weg persönlich in der Agentur für Arbeit zu identifizieren. Eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld ist nicht erforderlich.
Prozess der Online-Identifizierung
Für die Online-Identifizierung brauchen die Kundinnen und Kunden drei Dinge: erstens ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), zweitens eine stabile Internetverbindung und drittens ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit holographischem Merkmal. Sollte die Identifizierung beim ersten Versuch beispielsweise aufgrund einer schwachen Internetverbindung oder zu hohem Nutzungsaufkommen nicht funktionieren, so rät die Agentur für Arbeit zu einem weiteren Versuch zu einer anderen Zeit. Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten sie weitere Informationen zum Verfahren.
Quelle Text/Bild:
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern
www.arbeitsagentur.de
Kaiserslautern, 16.07.2020