Der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz hat heute den Leitfaden für die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsflächen in Zerf öffentlich vorgestellt.
Der Leitfaden wurde von einer Arbeitsgruppe des Landesbetriebes Mobilität (LBM) unter Beteiligung des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, Matthias Rösch, sowie dem Fachberater für Barrierefreiheit, Wolfgang Schweinfurth, erstellt.
Verkehrsstaatssekretär Andy Becht wies auf die hohe Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung auch von Verkehrsflächen hin.
Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes hat eine hohe gesellschaftliche Bedeutung, denn sie ist Voraussetzung, um allen Mitgliedern unserer Gesellschaft eine Teilhabe am öffentlichen Leben, ohne besondere Erschwernisse, zu ermöglichen.
Einen wesentlichen Anteil des öffentlichen Raumes nehmen Verkehrsflächen ein. Der barrierefreien Gestaltung dieser Flächen kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wie alle öffentlichen baulichen Anlagen sollen die öffentlichen Verkehrsflächen auch für beeinträchtigte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe, auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.
In unseren Städten und Gemeinden gewinnt die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes zunehmend an Präsenz. Im Bereich von Gehwegen sind beispielsweise immer häufiger auffällige – meistens weiße – Flächen aus Platten mit Rippen und Noppenstrukturen zu sehen. Diese sog. „Bodenindikatoren“ erleichtern sehbeeinträchtigten und blinden Personen die Orientierung. Sie sind ein Beitrag zur barrierefreien Gestaltung unserer Umwelt.
Weniger auffällig, mitunter auch als selbstverständlich erachtet, sind unterschiedliche Bordsteinhöhen. Sehbeeinträchtigten und Blinden dienen gut ertastbare Kanten als Leitlinie. Für Rollstuhl- und Rollatornutzer sind solche Kanten zum Teil jedoch unüberwindbare Hindernisse. Dort, wo Gehwege durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt sind, sind daher Querungsstellen vorzusehen, die die Belange beider Gruppen beachten und ein unbehindertes Queren der Fahrbahn ermöglichen.
Verkehrsstaatssekretär Andy Becht begrüßt die Veröffentlichung des Leitfadens für die Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsflächen durch den Landesbetrieb Mobilität. „Barrierefreiheit ermöglicht Vielen eine Teilhabe – und kommt doch allen Menschen zugute. Wir alle profitieren von gut einsehbaren Wegen ohne Stolperfallen. Der Leitfaden gibt hier wertvolle Hinweise für eine gute und einheitliche Gestaltung der Verkehrsflächen in Rheinland-Pfalz“, sagte Becht.
An Bushaltestellen sind Bordsteinhöhen von mindestens 18 cm vorzusehen, damit Rollstuhl- und Rollatornutzern ein Zutritt zum Bus – unter Zuhilfenahme einer Klapprampe – ermöglicht wird.
Die barrierefrei gestalteten Verkehrsflächen begünstigen allerdings nicht nur die Mobilität von Menschen mit Behinderung. Barrierefreie Verkehrsanlagen kommen allen Bürgerinnen und Bürgern zu Gute. So erleichtert eine sog. „Nullabsenkung“ des Bordsteins bis auf Straßenniveau das Queren der Fahrbahn mit Kinderwagen oder Rollgepäck und ein erhöhter Busbordstein den Einstieg in den Bus. Insofern kann hier von einem „Design für Alle“ gesprochen werden.
Der Leitfaden erläutert die – auszugsweise genannten – Grundlagen der barrierefreien Verkehrsraumgestaltung. Vor allem soll er jedoch einen schnellen Überblick über die zentralen Bestandteile der barrierefreien Gestaltung von Verkehrsflächen verschaffen und interessierten Bürgern, Verantwortlichen in den Verwaltungen sowie Planern von Verkehrsanlagen Ausführungshinweise an die Hand geben.
Außerdem soll der Leitfaden eine einheitliche Ausführung der barrierefreien Elemente in Rheinland-Pfalz ermöglichen, denn eine wiederkehrende Gleichmäßigkeit ist nicht zuletzt für die betroffenen Menschen, insbesondere für Blinde und Sehbeeinträchtigte, sehr wichtig.
Die Ortsdurchfahrt Zerf im Zuge der B 407 wurde in den vergangenen Jahren gemäß den Vorgaben für die barrierefreie Gestaltung von Verkehrsflächen neu ausgebaut und bietet die Möglichkeit, die barrierefreien Elemente vor Ort zu betrachten.
Der Leitfaden steht ab sofort zum Download bereit unter https://lbm.rlp.de/de/service/technische-regelwerke-sonstige-regelungen-und-veroeffentlichungen/
Quelle Text/Bild:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Stabsstelle Kommunikation
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Kaiserslautern: 08.07.2020