Unternehmen bis 249 Beschäftigte, die durch die Corona-Pandemie erhebliche Umsatzeibußen hinnehmen mussten, können die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch nehmen. Darauf hat Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing hingewiesen.
„Die Überbrückungshilfe ist ein wichtiges Instrument unserer Wirtschaft durch die Krise zu helfen. Viele Betriebe sind durch die Corona-Pandemie weiterhin schwer getroffen. Es ist wichtig, dass wir unseren Unternehmen zur Seite stehen, ihnen helfen, diese schwierige Zeit zu überstehen und die Arbeitsplätze erhalten“, sagte Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing zum Start des neuen Unterstützungsprogramms.
Die Überbrückungshilfe wird zentral und digital administriert. Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die Unterstützung richtet sich nach dem Umsatzrückgang der Unternehmen. Voraussetzung für die Überbrückungshilfe ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April/Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent. Weitere Fördervoraussetzung für die Überbrückungshilfe ist, dass im Juni, Juli und August 2020 ein Umsatzrückgang gegenüber dem jeweiligen Vorjahresmonat von mindestens 40 Prozent eintritt bzw. prognostiziert wird.
Informationen zum Programm gibt es unter https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
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Mainz, 10.07.2020