Eine E-Scooter-Fahrerin ist am Mittwochnachmittag im Asternweg in eine Verkehrskontrolle geraten. Jetzt wird gegen die 38-jährige Frau gleich aus zwei Gründen ermittelt.
Aufgefallen war die Rollerfahrerin, weil an ihrem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Wie sich herausstellte, besteht für das Gefährt keine Versicherung – Anzeige Nummer 1 wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Außerdem stellten die Polizeibeamten während der Kontrolle bei der Frau drogentypische Auffälligkeiten fest. Einen freiwilligen Test lehnte die 38-Jährige ab. Sie wurde deshalb mit zur Dienststelle genommen, wo sie eine Blutprobe abgeben musste – Anzeige Nummer 2 wegen (Verdachts des) Fahrens unter Drogeneinfluss.
Ebenfalls unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand eine weitere E-Scooter-Fahrerin, die kurz vor 16 Uhr im Asternweg gestoppt und kontrolliert wurde. Freiwillige Drogenvortests verstärkten den Verdacht, dass die 40-Jährige nicht nüchtern unterwegs ist.
Die Frau gab schließlich zu, am Morgen Cannabis konsumiert zu haben. Auch sie musste zwecks Blutprobe mit zur Dienststelle kommen und erhält eine Anzeige.
Bereits eine halbe Stunde zuvor hatte es eine Streife mit einem berauschten Autofahrer in der Kanalstraße zu tun. Der 24-Jährige zeigte bei der Kontrolle drogentypisches Verhalten, weigerte sich aber, Drogenvortests mitzumachen oder eine Urinprobe abzugeben. Er wurde deshalb zur Dienststelle gebracht, wo ihm von einem Arzt eine Blutprobe entnommen wurde.
Sein Auto musste er stehen lassen und den Führerschein vorläufig abgeben. Mit den polizeilichen Maßnahmen war der junge Mann nicht einverstanden und kündigte an, sich beschweren und Anzeige erstatten zu wollen. |cri
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Kaiserslautern, 09.07.2020