Ergebnis Reihentestung / Neue Regelungen in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben.
Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 7.108 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 236 Todesfälle und 6.670 genesene Fälle. 202 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert, Stand: 10.00 Uhr
Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Diese Zahlen können vereinzelt von den durch die Kreisverwaltungen kommunizierten Zahlen abweichen.
Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.
Ergebnis Reihentestung in Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben
Nachdem in der vergangenen Woche bereits die Reihentestung in zwei großen und zwei kleineren Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben durchgeführt wurden, liegen die Ergebnisse aus zwei weiteren Betrieben vor. Hier waren alle entnommenen Proben negativ.
Insgesamt wurden rund 1.850 Testungen in sechs Landkreisen bei insgesamt sieben Betrieben durchgeführt. Zwei Testungen waren positiv. Hierbei konnte eine weitere Ausbreitung des Virus bisher ausgeschlossen werden und die entsprechenden Quarantänemaßnahmen wurden durchgeführt. Die Reihentestung in Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben als erster Schritt bei der Bekämpfung der Ausbreitung des Virus ist damit abgeschlossen.
Neue Regelungen in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben
Durch eine Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben vermindert das Land Rheinland-Pfalz das Risiko einer möglichen Ausbreitung des Virus in einem zweiten Schritt. Zukünftig ist vorgesehen, dass neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schlacht- und fleischverarbeitenden Betrieben erst nach Einholung eines ärztlichen Zeugnisses die Beschäftigung in der Produktion beginnen können. Es dürfen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sein und die erforderliche Testung darf höchstens 48 Stunden vor beabsichtigter Aufnahme der Beschäftigung vorgenommen worden sein. Dies gilt für alle Beschäftigten einschließlich Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer oder Beschäftigte eines Werksunternehmens. Die Verordnung sieht vor, dass der Betrieb die Beschäftigten darüber zu informieren hat.
Bei einer Ein- und Rückreise aus einem Risikogebiet besteht nach der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung eine Quarantänepflicht für Beschäftigte. Sie dürfen nicht im Betrieb tätig werden. Der Betrieb muss darüber hinaus überprüfen und dokumentieren, ob sich Beschäftigte, die mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage nicht im Betrieb anwesend waren, in dieser Zeit in einem Risikogebiet aufgehalten haben.
Die Verordnung tritt am 10. Juli in Kraft und ist bis zum 31. August gültig.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 09.07.2020