Pocketbikes sind Motorräder und benötigen eine Zulassung, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum gefahren werden. Dies musste jetzt auch ein 15-Jähriger einsehen, der mit einem solchen Mini-Motorrad auf einem Parkplatz in der Entersweilerstraße Runden drehte. Weil das Leichtkraftrad für den Straßenverkehr nicht zugelassen ist, über keinen Versicherungsschutz verfügte und der Jugendliche auch keine entsprechende Fahrerlaubnis vorweisen konnte, ermittelt jetzt die Polizei. Der Fahrzeugschlüssel und das Motorrad wurden sichergestellt. Die Mutter des 15-Jährigen wurde informiert. |erf
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Polizeipräsidium Westpfalz
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 08.07.2020