Das Bundeskabinett hat am 24. Juni Eckpunkte für das Bundesprogramm „Ausbil-dungsplätze sichern“ beschlossen. Dieses Programm soll dazu beitragen, den Ausbildungsmarkt in der aktuellen Krise zu stabilisieren.
Entgegen der ursprünglich in Rede stehenden Ausbildungsprämie für alle Ausbildungsbetriebe, müssen Handwerksbetriebe, die in den Genuss der staatlichen Hilfen kommen möchten, nun bestimmte Kriterien erfüllen. Es können nur diejenigen Betriebe die Prämie erhalten, die Umsatzeinbußen von mindestens 60 Prozent im April und Mai gegenüber dem Vorjahr oder mindestens einen Monat Kurzarbeit im ersten Halbjahr zu erleiden hatten. Insbesondere die erst in den kommenden Monaten von der Pandemie selbst oder von der pandemiebedingten Konjunkturkrise betroffenen Ausbildungsbetriebe sind zum jetzigen Zeitpunkt von der Ausbildungsprämie ausgeschlossen.
Deutliche Kritik an dieser Regelung übt der Präsident der Handwerkskammer der Pfalz, Dirk Fischer:
„Wir nehmen mit Sorge zur Kenntnis, dass es Unternehmen gibt, die mit Blick auf die Ungewissheit der weiteren Entwicklung noch zweifeln, ein Ausbildungsverhältnis fortzusetzen oder neu zu beginnen. Es wäre wichtig gewesen, die Prämie als Wertschätzung für die Ausbildungsleistung des gesamten Handwerks einzusetzen. Schließlich ist das Handwerk der ausbildungsstärkste Wirtschaftsbereich. Wir hätten uns eine unbürokratische Berücksichtigung aller Ausbildungsbetriebe gewünscht, denn gerade jetzt ist es wichtig, dass die gesamte Ausbildungsleistung erhalten und das Handwerk der Stabilitätsanker der Wirtschaft bleibt.
Fischers Kritik zielt vor allem darauf, dass die Handwerksunternehmen selbst mit hohem bürokratischem Aufwand den Nachweis über die Umsatzeinbußen in den Monaten April und Mai erbringen müssen. „In vielen Fällen muss der Steuerberater eingeschaltet werden, um die entsprechenden Zahlen zu ermitteln“, erläutert Fischer.
Ebenfalls kritisch sieht der Kammerpräsident die Senkung der Mehrwertsteuer bis zum Ende des Jahres: „Grundsätzlich begrüßen wir natürlich alle Maßnahmen von Bund und Land, die die Handwerksunternehmen entlasten. Dazu gehört auch die Senkung der Mehrwertsteuer. Allerdings gibt es auch hier bürokratische Hür-den, die damit zusammenhängen, dass die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes nur auf wenige Monate beschränkt ist. Es ist für viele Betriebe mit hohem finanziellem und zeitlichem Aufwand verbunden, die Maßnahme für diese kurze Zeit technisch umzusetzen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Politik das Handwerk dauerhaft und nachhaltig entlastet.“
Quelle Text/Bild:
Handwerkskammer der Pfalz
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern
www.hwk-pfalz.de
Kaiserslautern, 02.07.2020