Information der Landesregierung Coronavirus: Weitere Lockerungen für tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 6.987 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 235 Todesfälle und 6.590 genesene Fälle. 162 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert,Stand: 11:00 Uhr

Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.

Weitere Lockerungen für tagesstrukturierende Angebote für Menschen mit Behinderungen

Aufgrund der günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt es auch im Bereich der tagesstrukturierenden Angebote für Menschen mit Behinderungen, den Werkstätten (WfbM), den Tagesstätten, den Tagesförderstätten, den Sozialpädiatrische Zentren mit den Frühförderstellen, den Autismus-Therapiezentren und den Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken weitere Lockerungen.

In den Werkstätten für behinderte Menschen können künftig auch Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, wieder mitarbeiten. Auch die Möglichkeiten der Wiederaufnahme der Beschäftigung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Tagesförderstätten wurde erweitert; der Besuch ist aber weiterhin freiwillig. Weiter geöffnet werden auch die Angebote von Sozialpädiatrischen Zentren und den angeschlossenen Frühförderstellen; so sind zukünftig auch Gruppentherapien und mobil aufsuchende Leistungen unter bestimmten Bedingungen zulässig.

„Die weitere Öffnung der wichtigen tagesstrukturierenden Angebote für Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiger Schritt für mehr berufliche Integration und soziale Teilhabe“, so Gesundheits- und Sozialministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. “Wichtig bleibt aber, dass wir uns alle an die geltenden Hygieneregeln halten, ob außerhalb oder innerhalb der Einrichtungen, damit wir die Lockerungen auch beibehalten können.“

Die neue Verordnung tritt am 1. Juli in Kraft und ist zunächst bis zum 31. August befristet.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 29.06.2020