Am Freitagabend befuhren ein 57-Jähriger und ein 18-Jähriger mit ihren PKW die Burgstraße aus entgegengesetzten Richtungen und bogen zeitgleich in die Schneiderstraße ab, wo die beiden Fahrzeuge seitlich miteinander kollidierten. Der 57-Jährige missachtete bei seinem Abbiegevorgang das für ihn geltende Rotlicht der an der Einmündung vorhandenen Lichtzeichenanlage. Nach kurzer Begutachtung der entstandenen Schäden entfernte sich der 57-Jährige zunächst unerlaubt mit seinem PKW von der Unfallstelle, während der Unfallaufnahme kam er wieder zurück. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,4 Promille.
Dem 57-jährigen Beschuldigten wurde auf der Dienststelle eine Blutprobe entnommen. Einen Führerschein führte der Beschuldigte nicht mit. Die Überprüfung durch die Militärpolizei ergab, dass der Beschuldigte den PKW berechtigt führte, seinen Führerschein von der ausstellenden Stelle jedoch noch nicht abgeholt hatte. Nach den jüngsten Vorkommnissen wird es nun nicht zu einer Aushändigung des Dokuments kommen. |pvd
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Kaiserslautern, 20.06.2020