Der Deutsche Musikrat (DMR) und die Konferenz der Landesmusikräte (KdLMR) fordern für soloselbständige Musikerinnen und Musiker eine pauschale monatliche Zahlung von mindestens 1.000 Euro. Damit sollen Corona-bedingte Einnahmeverluste zumindest in Teilen überbrückt werden. Gemeinsam begrüßen der DMR und die KdLMR, dass sich auch der Bundesrat in seiner Entschließung vom 05. Juni 2020 zur „Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern – Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten“ für die Möglichkeit eines pauschalen monatlichen Zuschusses zur Abfederung von Einnahmeverlusten von Soloselbständigen ausspricht. Der Deutsche Musikrat hatte bereits am 16. März 2020 die Forderung nach zeitlich begrenzten, pauschalen Zuschüssen für freiberufliche Künstlerinnen und Künstlern veröffentlicht und mehrfach bekräftigt.
Der DMR und die KdLMR erkennen das Engagement der Bundesregierung mit ihren umfangreichen Hilfs- und Konjunkturprogrammen in der Coronakrise ausdrücklich an. So ermöglichte der Bund, Bereiche des Musiklebens durch Nothilfen vor der Insolvenz zu bewahren, und das mit einer Milliarde Euro veranschlagte Kulturprogramm „NEUSTART KULTUR“ als Teil des Konjunkturpakets bedeutet eine umfassende Hilfe insbesondere für den Erhalt der Kulturinfrastruktur. Für soloselbständige Kreativschaffende greifen allerdings aufgrund der Vergaberegelungen weder die Soforthilfen zu Beginn der Krise, noch sind für sie im Konjunkturprogramm „NEUSTART KULTUR“ Maßnahmen vorgesehen.
Insbesondere selbständige Musikerinnen und Musiker sind von der Coronakrise in hohem Maße von Einnahmeausfällen betroffen, denn in den Monaten seit dem Ausbruch der Krise im März – über Ostern und in der anschließenden Saison der Sommer-Festivals – erwirtschaften sie normalerweise einen wesentlichen Teil des Jahreseinkommens. Bei einem laut Künstlersozialkasse durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen freiberuflicher Musikerinnen und Musiker von 14.628 Euro hat diese Berufsgruppe keinen Spielraum für Rücklagen. Zudem werden soloselbständige Musikerinnen und Musiker weit länger als andere Branchen von Honorareinbußen betroffen sein, da noch völlig unklar ist, wann das Konzertleben wieder aufgenommen werden kann.
Von Beginn der Krise an wurden daher adäquate Modelle der finanziellen Unterstützung von Soloselbständigen diskutiert, wie der Vorschlag einer befristeten pauschalen monatlichen Zahlung in Höhe von bis zu 1.000 Euro für Soloselbständige, den auch die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder am 07. April 2020 vorgelegt hat und der in einigen Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mit Beträgen von bis zu 1.180 Euro monatlich zumindest zeitweise umgesetzt wurde. Die Landesmusikräte sehen in der desolaten Situation der freischaffenden Musikerinnen und Musikern vor Ort täglich, wie notwendig eine unbürokratische Entschädigungszahlung für Einnahmeausfälle ist. Für eine lange, unbestimmbare Zeit wird unter Pandemiebedingungen und entsprechenden Abstandsregeln wirtschaftliches Arbeiten als soloselbständige Musikerin oder soloselbständiger Musiker nicht möglich sein.
Quelle Text/Bild:
Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e. V.
Kaiserstraße 26-30
55116 Mainz
www.lmr-pr.de
Mainz, 11.06.2020