Stand: 10.30 Uhr: Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen.
Als Gemeldete gelten alle Menschen mit COVID-19 Erkrankung mit Meldedatum der letzten 7 Tage, pro 100.000 Einwohner.
Sicherheit durch Stufenkonzept
Die zurzeit schrittweise eingeführten Lockerungen coronabedingter Beschränkungen für das öffentliche Leben werden durch ein Stufenkonzept abgesichert, welches bereits deutlich vor Erreichen der bekannten Schwelle von wöchentlich 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern greift. „Wir bringen die Normalisierungsschritte in Einklang mit den weiterhin bestehenden Notwendigkeiten des Infektionsschutzes. Das Virus ist noch da, aber wir sind gut vorbereitet, um das Geschehen im Blick zu haben und gezielt nachzusteuern, sobald die Sicherheit es erfordert“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Primäres Ziel ist es, Infektionsketten ausgehend von einem bestätigten Fall zu unterbrechen und frühzeitige Behandlungen zu ermöglichen. Die Teststrategie des Landes sieht anlassbezogene Populationstestungen vor, um Infektionsfälle frühzeitig zu erkennen. Getestet wird bei Symptomen, bei der Nachverfolgung enger Kontaktpersonen oder anlassbezogen in einer Einrichtung oder in sonstigen zusammenhängenden Personengruppen. Es werden Prioritäten gesetzt auf das Ausbruchsgeschehen bei vulnerablen Gruppen, bei medizinischem Personal sowie engen Kontaktpersonen.
Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, können aufgrund der Einschätzung des zuständigen Gesundheitsamtes weitere infektionshygienische Maßnahmen notwendig sein; beispielweise wenn in öffentlichen oder privatwirtschaftlichen Einrichtungen bzw. Betrieben ein oder mehrere Fälle auftreten. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen: Anzahl der Neuinfektionen, Zusammenhang und Verbreitung der Fälle, Anzahl der engen Kontaktpersonen, Risiko der Übertragung und Risiko für die dort lebenden, betreuten oder tätigen Personen. Diese Maßnahmen können die Schließung einzelner abgrenzbarer Gruppen, Klassen, Abteilungen oder Bereiche, aber auch ganzer Einrichtungen oder Betriebe umfassen.
Wenn das Infektions- bzw. Ausbruchsgeschehen mit den genannten Maßnahmen nicht mehr eingedämmt werden kann oder Infektionsketten nicht mehr nachvollziehbar sind, muss spätestens ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche zusätzlich mit einer großräumigen Schließung von Einrichtungen oder mit Einschränkungen des öffentlichen Lebens gerechnet werden. Ziel ist es, weitere unkontrollierte Übertragungen zu vermeiden. Die Maßnahmen können von Versammlungsverboten, Schließung von Geschäften bzw. Gewerben bis hin zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit reichen. Die Maßnahmen sind mit dem Gesundheitsministerium als oberster Landesgesundheitsbehörde abzustimmen und können situationsabhängig auch von der Landesregierung gegenüber den kommunalen Behörden angeordnet werden, insbesondere wenn mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte betroffen sind.
Die Teststrategie des Landes finden Sie auf unserer Internetseite.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 14.05.2020