Seit dem 7. Mai dürfen Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe durch einen Angehörigen oder eine nahestehende Person wieder bis zu einer Stunde täglich besucht werden. Vorsorglich gelten dabei Auflagen, so müssen sich die Besucherinnen und Besucher in den Einrichtungen anmelden und Schutzregeln beachten. Dazu gehört insbesondere das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, eine Desinfektion der Hände sowie das Einhalten eines Mindestabstandes von eineinhalb Metern. Darüber hinaus dürfen Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtung jederzeit alleine, in Begleitung eines Angehörigen oder eines anderen Bewohners verlassen, sofern sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind, dabei eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und die Abstandregelungen einhalten.
Zahlreiche Menschen nutzten den gestrigen Muttertag, um ihre Angehörigen zu besuchen. Die Einrichtungen zeigten sich ganz überwiegend gut auf den Besuchstag vorbereitet.
Viele Einrichtungen haben kreative Lösungen gefunden, um auch mit größeren Besuchergruppen gut umzugehen. So wurden zum Beispiel Treffen im Garten oder am Fenster ermöglicht. Einzelne Einrichtungen machten Besuche in einem eigenen Besuchszelt mit Trennwänden aus Plexiglas oder sogar über einen „Drive-in“ möglich.
„Es freut mich sehr, dass viele Menschen ihre Angehörigen am Muttertag besuchen konnten. Die wieder gewonnenen Freiräume sind für alle eine Erleichterung. Es ist deutlich zu sehen, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Einrichtungen mit den neuen Regelungen sehr verantwortungsvoll umgehen. Solche Lockerungen beizubehalten ist vor allem dann möglich, wenn wir uns alle an die Schutzmaßnahmen halten. Die unterschiedlichen Belange in Bezug auf das Recht zum Schutz der Gesundheit und das Recht auf Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in und mit der Gesellschaft sollten von allen Seiten mit bedacht werden. Dafür brauchen wir gegenseitige Rücksichtnahme“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Die aktuelle Regelung ist zunächst auf vierzehn Tage befristet und läuft nach dem 24. Mai aus. Bis dahin erfolgt eine Überprüfung und Neubewertung der aktuellen Situation.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
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Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
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Mainz, 11.05.2020