Die Hygieneregeln ergänzen die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung, die am Abend vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografe veröffentlicht wird. In der Verordnung ist grundsätzlich festgehalten, welche Betriebe ab dem 13. Mai öffnen dürfen.
Für individuelle Fragen zur Wiederöffnung hat die IHK Rheinhessen heute und morgen eine eigene Hotline eingerichtet unter 06131 – 262-1000 und 06131 – 262-1100, heute von 8 bis 18 Uhr, morgen von 10 bis 14 Uhr.
Handreichung Gastgewerbe – Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Mainz, 08.05.2020