„Wir haben viel erreicht. Das Infektionsgeschehen in Rheinland-Pfalz ist so niedrig, wie noch nie seit Beginn der Corona-Pandemie. In Rheinland-Pfalz haben wir heute 6203 Covid-Kranke. Das ist nur noch ein Anstieg um 28 Fälle im Vergleich zum Vortag. Das gibt uns die Möglichkeit, Corona-Sicherheitsmaßnahmen zu lockern und den Menschen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben eine längerfristige Perspektive und mehr Planungssicherheit zu geben. Wir eröffnen eine Perspektive für weitere behutsame Lockerungen der bestehenden Regelungen. Wichtig ist, dass die Länder im Grundsatz gemeinsam entscheiden, aber bei der Umsetzung der Beschlüsse im Rahmen ihrer Rechtsverordnungen den Freiraum haben, auf die länderspezifischen Besonderheiten, insbesondere mit Blick auf das Infektionsgeschehen, einzugehen.
Das Land Rheinland-Pfalz wird auf dieser Basis nun über weitere Schritte entscheiden. Im Vordergrund stehen dabei für uns die Situation in den Familien, die Wahrung der Bildungschancen junger Menschen und die Eindämmung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schäden in Folge der Pandemie. Dafür haben wir klare „Wenn–Dann–Regeln“ entwickelt und einen Grenzwert bei Neuinfektionen festgelegt. Wird dieser überschritten, müssen wir erneut ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzen.“ Das erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute nach einer Videokonferenz der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. „Wichtigstes Ziel bleibt, das Infektionsgeschehen unter Kontrolle zu halten. Daran müssen sich alle Maßnahmen orientieren“, so die Ministerpräsidentin. Sie begrüßte es, dass nach der heutigen Konferenz vor allem Eltern und Kinder sowie die Gastronomie klare Perspektiven erhielten. Darauf habe auch Rheinland-Pfalz in den Gesprächen hingewirkt. Das Land werde nun zu den einzelnen Bereichen die erforderliche Rechtsverordnung erarbeiten.
Neuinfektionen trotz schrittweiser Öffnung stabil, weitere Erleichterungen verantwortungsvoll
Deutschland sei durch einschneidende Beschränkungen und die hohe Disziplin in der Bevölkerung gelungen, die Zahl der täglichen Neuinfektionen deutlich zu reduzieren. Auch nach den ersten Öffnungsmaßnahmen seit dem 20. April sei die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. „Ich habe immer gesagt, wir gehen nach der ‚Wenn-Dann-Regel‘ vor“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Wenn die Neuinfektionen nicht ansteigen, dann können wir weiter lockern.“ Daher sei es verantwortungsvoll, den Menschen und der Wirtschaft weitere erhebliche Erleichterungen zu ermöglichen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen, so die Ministerpräsidentin.
Monitoring der Infektionszahlen und Grenzwert für Beschränkungskonzept
„Wir werden die Infektionszahlen genau beobachten. Wird ein bestimmter Grenzwert überschritten, werden wir in einem 3-Stufen Programm mit Beschränkungsmaßnahmen reagieren,“ sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Damit könne man, rechtzeitig gegensteuern. Bund und Länder hätten beschlossen, schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders betroffene Gebiete aufzubauen und sich dabei zwischen den Krisenstäben von Bund und Ländern weiter eng abzustimmen. Auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate müsse sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb würden die Länder sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt werde.
3-Stufenkonzept
Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut. 1. Stufe: Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. 2. Stufe: Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Diese Maßnahmen müssen aufrechterhalten werden, bis dieser Wert mindestens sieben Tage unterschritten wird. 3. Stufe: Darüber hinaus sind auch Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen Gebiete hinein und aus ihnen heraus spätestens dann geboten, wenn die Zahl weiter steigt und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.
Es kommt auf jeden an: Abstands und Hygiene-Regeln sind Grundlage für Erfolg
„Bund und Länder haben nach dem Beschluss den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die Zahlen der Neuinfektionen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen. Das gibt den Ländern Spielraum für eigene Regelungen orientiert am jeweiligen Infektionsgeschehen“, so die Ministerpräsidentin. Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung werde es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten würden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr neuer Infektionsketten steige. Diese müssten schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leiste der öffentliche Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, wofür die Landesregierung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danke.
Nachverfolgen von Infektionsketten
Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibe noch für lange Zeit, Abstand zu halten, heißt es in dem Beschluss weiter. Deshalb bleibe es weiter entscheidend, dass Bürgerinnen und Bürger in der Öffentlichkeit einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Auch das Tragen von Alltagsmasken bleibe in bestimmten öffentlichen Bereichen wichtig. Zur Unterstützung der schnellen und möglichst vollständigen Nachverfolgung von Kontakten sei der Einsatz von digitalem „contact tracing“ eine wichtige Maßnahme. „Die Ländervertreter haben sich dafür stark gemacht, dass der Bund bei der Entwicklung der entsprechenden App einen dezentralen Ansatz verfolgt und den Einsatz dieser App durch die Bürgerinnen und Bürger nach dem Prinzip der „doppelten Freiwilligkeit“ ermöglicht, so die Ministerpräsidentin. Das bedeute, dass die europäischen und deutschen Datenschutzregeln strikt eingehalten werden und lediglich epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen anonymisiert ausschließlich auf dem Handy des Benutzers ohne die Erfassung des Bewegungsprofils gespeichert werden. Darüber hinaus solle nicht nur der Einsatz der App auf Freiwilligkeit basieren, sondern auch eine mögliche Datenweitergabe an das RKI zur Optimierung der App und für die epidemiologische Forschung solle nur freiwillig erfolgen.
Alle Schülerinnen und Schüler werden schrittweise bis zu den Sommerferien wieder in die Schule gehen
Die Ministerpräsidentin begrüßte es, dass mit dem Beschluss eine gute Perspektive für Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern gegeben werde. So sollen die Schulen schrittweise eine Beschulung aller Schülerinnen und Schüler unter Durchführung entsprechender Hygienemaßnahmen und Einhaltung von Abstandsregeln ermöglichen. Diese betreffen sowohl den Unterricht, als auch das Pausengeschehen und die Schülerbeförderung.
Alle Länder können nun ihre Pläne für die schrittweisen Öffnungen der Schulen verkünden. Diese Öffnungen werden im zwei Wochen Rhythmus erfolgen. Das ist nötig, um das Infektionsgeschehen im Blick behalten und ggf. nachsteuern zu können. Erklärtes Ziel dabei ist es, dass alle Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien tage- oder wochenweise in die Schule kommen können. Die Lerngruppen werden dabei so geteilt, dass in der Regel maximal 50 Prozent der Schülerinnen und Schüler vor Ort in den Schulen sein werden. Präsenz- und Fernunterricht werden sich also weiter abwechseln.
„Nachdem bereits am 27. April die Prüflinge an berufsbildenden Schulen sowie die Abiturientinnen und Abiturienten an die Schulen gekommen sind, haben die Schulen am Montag für rund 130.000 weitere Schülerinnen und Schüler geöffnet. Alle an Schule Beteiligten haben die schrittweise Öffnung gemeinschaftlich vorbereitet und sehr gut gelingen lassen. Wir wollen diesen Weg verantwortungsbewusst und gemeinschaftlich weitergehen“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig.
Geplant ist, dass am 18. Mai die Berufsbildenden Schulen weiter starten. An den allgemeinbildenden Schulen werden zum 25. Mai weitere Klassen- und Jahrgangsstufen an die Schulen zurückkehren. So sollen am 25 Mai beispielsweise die dritten Klassen der Grundschulen sowie die 5. und 6. Klassen der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen folgen. Im Anschluss soll es in Zwei-Wochen-Schritten zu weiteren Öffnungen kommen: Am 8. Juni folgen beispielsweise die achten Klassen, sodass bis Mitte Juni alle Schülerinnen und Schüler wieder in den Schulen sein können, wenn es das Infektionsgeschehen zulässt.
Die Details finden Sie hier Stufenplan Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts
„Wir wissen, dass es sehr viele unterschiedliche Schulen in Rheinland-Pfalz gibt, mit unterschiedlichen räumlichen aber auch personellen Voraussetzungen. Deshalb ist das, was sich hier in der Pressekonferenz so einfach anhört, in der Praxis mit einem sehr hohen organisatorischen Aufwand verbunden. Die heutige Botschaft lautet deshalb: Wir haben einen klaren Fahrplan und unsere Schulen bekommen gleichzeitig viel Raum für Flexibilität und die Lösungen, die zur jeweiligen Schule passt. Und das funktioniert gut, wie wir beispielsweise bei der Öffnung der Grundschulen seit Montag sehen“, so Hubig weiter.
Konkret kann das bedeuten, dass an einer Schule das Wochensystem besser zu den Voraussetzungen vor Ort passt, an einer anderen Schule aber beispielsweise die Klassenstufe 1 und 2 Montag und Dienstag kommen dürfen, 3 und 4 dann den Rest der Woche. Die Schulaufsicht berät und begleitet die Schulen dabei, für sich den passenden Weg zu finden.
„Unser Fahrplan für die Schulöffnungen ist klar und gut. Wir wissen aber auch, dass dieser Fahrplan sich nicht 1 zu 1 auf alle Schulen im Land übertragen lässt. Wir haben ganz kleine Schulen in Rheinland-Pfalz mit 50 Schülerinnen und Schülern bis hin zu großen Systemen mit mehreren Tausend Lernenden. Für all diese Systeme brauchen wir tragfähige Lösungen. Alle – Schulen, Lehrkräfte, die Schulträger, die Schulaufsicht und das Bildungsministerium – arbeiten zusammen, so dass vor Ort die Lösung gefunden werden kann, die gut und sicher trägt. Für uns ist wichtig, dass die Schulen, aber auch die Eltern Planungssicherheit bekommen. Wir stellen jetzt sicher, dass tatsächlich alle Schülerinnen und Schüler vor den Sommerferien wieder zurück in die Schule kommen können“, so die Bildungsministerin.
Schülerinnen und Schüler, die besonderen Unterstützungsbedarf haben, müssten diesen auch bekommen. Deshalb werde während der schrittweisen Schulöffnung die erweiterte Notbetreuung weiterlaufen. Sprachförderangebote würden wieder aufgenommen.
„Als KMK-Präsidentin kann ich Ihnen mitteilen, dass wir gestern Abend noch einmal eine Schaltkonferenz mit allen Ministerinnen und Ministern hatten. Ich bin sehr froh darüber, dass sich die KMK im Moment so engmaschig abstimmt und gut miteinander arbeitet. Wir haben gestern vereinbart, dass wir das auch weiterhin so halten wollen. Mein Dank gilt abschließend allen, die seit vielen Wochen mit Hochdruck daran arbeiten, dass Schule in diesen Zeiten gelingt. Das sind die Schulen mit ihren Schulleitungen und Lehrkräften, die Schulträger und die Schulaufsicht. Haben Sie vielen Dank. Und auch ein großes Dankeschön an alle Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern. Die vergangenen Wochen haben Familien vor große Herausforderungen gestellt. Wir gehen jetzt Schritte hin zu einer neuen Normalität. Es wird noch nicht alles wie früher, aber es wird zu einer deutlichen Entlastung in den Familien kommen“, sagte Hubig.
Perspektive für die Kinderbetreuung
„Auch in unseren Kitas werden wir zu weiteren Öffnungen kommen“, erklärte die Bildungsministerin. Rheinland-Pfalz hatte seit Beginn der Kita-Schließungen eine weit gefasste Notbetreuung, die allen Kindern von Sorgeberechtigten mit Betreuungsbedarf offenstand. Nun geht es darum, die Betreuungsmöglichkeiten Schritt für Schritt zu erweitern. In Rheinland-Pfalz werden die Kita-Spitzen, das Bildungsministerium und das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) umgehend gemeinsam Leitlinien entwickeln, wie schrittweise vor Ort die Kinderbetreuung ausgeweitet werden kann.
„Bei den Kitas geht es nicht nur um die Frage der Betreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, es geht vor allem auch um frühkindliche Bildung. Unser Ziel ist es, dass jedes Kind bis zu den Sommerferien Zugang zu einem pädagogischen Angebot in Kindertagesbetreuung erhält – wenn auch nur eingeschränkt, z.B. tage- oder stundenweise. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Vorschulkinder, die auf der Schwelle zur Einschulung stehen. Damit das mit Blick auf den Infektionsschutz umgesetzt werden kann, haben wir unter anderem mit den Kommunalen Spitzenverbänden, dem LSJV, dem Landeselternausschuss, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband sowie der Gewerkschaft komba gemeinsame Empfehlungen zur Konkretisierung der Hygienepläne in den Kitas vorgelegt. Klar ist: Kita-Kinder brauchen Nähe, sie können Abstand nicht dauerhaft einhalten. Das haben wir in unseren Empfehlungen berücksichtigt. Der Gesundheitsschutz der Erzieherinnen, der Kinder, des pädagogischen und nicht pädagogischen Personals steht an oberster Stelle. Zu den weiteren Planungen der Kita-Öffnungen stehen wir in engem Austausch mit den Kita-Spitzen und haben vereinbart, dass wir die nächsten Schritte gemeinsam festlegen“, so Hubig abschließend.
Perspektive für die Sommerferien: Gaststätten, Hotels, Ferienwohnungen, Jugendherbergen und Campingplätze werden stufenweise geöffnet
Für die Gastronomie in Rheinland-Pfalz kündigten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing an, dass Gaststätten- und Hotelbetriebe unter konsequenter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln stufenweise wieder öffnen dürfen.
„Ab 13. Mai wollen wir Gastronomen ermöglichen, ihre Lokale für den Innen- und Außenbetrieb von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr wieder zu öffnen. Dafür gelten strenge Auflagen wie Abstandsflächen und Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen. Darüber hinaus soll es in der ersten Phase eine Dokumentationspflicht für die Gästebewegungen geben. Des Weiteren gibt es eine Reservierungspflicht, um Begegnungen und Wartezeiten möglichst zu minimieren“, so Dreyer und Wissing. Die Gastronomiebranche habe unter den Corona-Sicherheitsmaßnahmen besonders gelitten, daher sei es wichtig, dass es jetzt eine klare Perspektive gebe. Der Start am Mittwoch, dem 13. Mai, gebe den Gastronomen die Möglichkeit, sich auf das Wochenende vorzubereiten.
Ebenfalls ab dem 13. Mai sollen Tagesausflugsschifffahrt wieder möglich sein, sowie die Campingplätze für Dauercamper mit eigenen Sanitäreinrichtungen und Wohnmobilstellplätze wieder öffnen dürfen. Auch für sie gelten strenge Abstands- und Hygieneregeln.
In der zweiten Stufe ab dem 18. Mai soll die Öffnung von Hotelbetrieben, Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Campingplätzen für Nutzer mit eigenen sanitären Einrichtungen und Jugendherbergen für touristische Zwecke möglich sein. Bis dahin soll es bei der Möglichkeit bleiben, Dienst- und Geschäftsreisende zu beherbergen. Die Hoteliers müssen ebenfalls ein umfassendes Hygienekonzept vorlegen.
Weitere Perspektive für Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege, Fahrschulen und Bildungsangebote
„Am 13. Mai ermöglichen wir nun auch neben Friseuren und Fußpflege anderen Dienstleistungsbetrieben im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tatoostudios, Solarien die Öffnung unter Einhaltung strenger Hygieneregeln. Ebenso verhält es sich mit den Fahrschulen, die auch am 13. Mai öffnen dürfen.“
Alle Angebote in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sollen nun auch ab 13. Mai die Möglichkeit haben wieder zu öffnen unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen.
Besuchsmöglichkeiten ausweiten
„Ältere Menschen, Bewohner von Wohnheimen oder Pflegeeinrichtungen oder Patienten in Krankenhäusern sollen wieder mehr Besuch erhalten können. Sie haben in der Vergangenheit besonders unter den Kontaktbeschränkungen gelitten. Ich bin froh, dass wir das in Rheinland-Pfalz schon heute umsetzen können. Von Donnerstag an ist ein Gast für maximal eine Stunde pro Tag erlaubt. Das war mir gerade vor dem Muttertagswochenende wichtig“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen haben Bund und Länder bereits vereinbart, dass nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen unter Hinzuziehung von externem Sachverstand ergriffen werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass entsprechende Regularien nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürften. Vor dem Hintergrund der niedrigen Infektionszahlen wurde nunmehr beschlossen, dass in alle Konzepte bzw. die erlassenen Allgemeinverfügungen zu den Kontaktbeschränkungen bezüglich dieser Einrichtungen eine Regelung aufgenommen werden soll, die jedem Patienten/Bewohner einer solchen Einrichtung den wiederkehrenden Besuch durch eine definierte Person ermöglicht, sofern es aktuell kein aktives SARS-Cov-2-Infektionsgeschehen in der Einrichtung gibt.
Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni verlängert
Es bleibt bei einer Maskenpflicht in bestimmen öffentlichen Bereichen. Die Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis zum 5. Juni gelten. Angesichts der niedrigen Infektionszahlen haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs entschieden, dass der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes oder einer weiteren Person, sondern auch mit Personen eines weiteren Hausstandes möglich sein, soll. Über diesen Punkt wird die Landesregierung in der nächsten Woche intensiv beraten.
Breitensport unter freiem Himmel und Fußballbundesliga
Auch Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel werde unter den Bedingungen, die im Beschluss der Sportministerinnen und Sportminister der Länder zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorgesehen sind, wieder erlaubt. Die Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern erfordere – auch rechtlich – eine gesonderte Beurteilung.
Die Fortsetzung des Spielbetriebes in der 1. und 2. Fußballbundesliga ab der zweiten Maihälfte sei für die dort startberechtigten 36 Vereine auf deren Kosten vertretbar. Die DFL lege die konkreten Daten für die Spiele fest. Dabei seien die Ausführungen der zuständigen Bundesministerien zum erarbeiteten Schutzkonzept der DFL sowie die Maßgaben des Beschlusses der Sportministerinnen und Sportminister der Länder vom 28. April 2020 zu berücksichtigen. „Hinsichtlich der anderen Fußballligen haben wir den DFB gebeten, tragfähige Zukunftskonzepte zu entwickeln“, so die Ministerpräsidentin weiter.
Kultur
Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der Kulturministerkonferenz entscheiden.
Grenzsituation verbessern
„Ich habe in der Schalte mit der Bundeskanzlerin erneut die Frage der Grenzkontrollen und Grenzschließungen an unseren Außengrenzen zu Luxemburg und Frankreich aufgerufen. Die Belastung für die Bevölkerung sowie die Pendler und Pendlerinnen vor Ort ist nach wie vor sehr hoch. Ich halte erstens das genannte Datum 15. Mai für zu spät und zweitens ist nicht erklärbar, warum die Grenzen zu Luxemburg und Frankreich heute noch anders behandelt werden als die Grenzen zu Belgien und den Niederlanden. Das Infektionsgeschehen hat sich in Frankreich und in Luxemburg erfreulicherweise entspannt. Deshalb können Grenzschließungen und Grenzkontrollen aufgehoben werden. Und das RKI hat die Einstufungen in Risikogebiete aufgehoben. Es gibt also viele Gründe, von Grenzkontrollen abzusehen und den jeweiligen innerstaatlichen Auflagen zu vertrauen. Die Bundeskanzlerin hat mir zugesichert, diese Thematik im Rahmen des Corona-Kabinetts auf Bundeseben zu erörtern und eine kurzfristige Rückmeldung durch den Bundesinnenminister angekündigt“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Großveranstaltungen
Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen bleiben weiter untersagt. Wegen der immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens sei davon auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.
Schrittweise Öffnung weiterer Bereiche
„Wir haben beschlossen, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und unserer landesspezifischen Besonderheiten über die schrittweise Öffnung weiterer Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden“, so Ministerpräsidentin Dreyer. Rheinland-Pfalz werde in der kommenden Woche einen Stufenplan für u.a. die folgenden Bereiche vorlegen:
•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
•Bars, Clubs und Diskotheken
•Messen
•Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm und Spaßbädern
•Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
•Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie
•Veranstaltungen ohne Festcharakter
•Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
•Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
•Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
„Jetzt geht es darum, das Virus weiter unter Kontrolle zu halten. Meine Landesregierung ist bei allem, was sie beschließt, geleitet von dem Ziel, eine Ausgewogenheit zwischen Gesundheitsschutz und den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise herzustellen und den berechtigten Interessen und Nöten aller Bevölkerungsgruppen gerecht zu werden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
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Mainz, 06.05.2020