Im Dezember 2019 erhielten 47.239 Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer zur Sicherung des Lebensunterhalts staatliche Unterstützung in Form der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch. Laut Statistischem Landesamt in Bad Ems waren dies rund 390 Personen bzw. 0,8 Prozent mehr als im Jahr zuvor. In den vergangenen zehn Jahren hat sich der Kreis der Empfängerinnen und -empfänger um insgesamt rund 13.000 Personen bzw. 38 Prozent vergrößert.
Zum einen handelt es sich bei den Empfängerinnen und Empfängern um knapp 23.000 Personen (Anteil: 49 Prozent), die dem Arbeitsmarkt wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung nicht mehr zur Verfügung stehen. Diese Gruppe von Leistungsempfängerinnen und -empfängern ist gegenüber dem Vorjahr um knapp 370 Personen bzw. 1,6 Prozent größer geworden. Männer sind mit einem Anteil von 55 Prozent häufiger vertreten als Frauen.
Zum anderen erhielten rund 24.300 Personen oberhalb der Regelaltersgrenze Grundsicherung im Alter (Anteil: 51 Prozent); das waren lediglich 26 Personen bzw. 0,1 Prozent mehr als im Dezember 2018. Mit einem Anteil von 59 Prozent nehmen Frauen diese Leistung häufiger in Anspruch als Männer. Diese Relation hat sich im Zeitverlauf verschoben: Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Fallzahl der Männer um 3,6 Prozent, während bei den Frauen ein Rückgang um 2,2 Prozent zu beobachten war. Im längerfristigen Vergleich gegenüber 2009 stieg die Fallzahl bei den Männern (plus 72 Prozent) wesentlich stärker als bei den Frauen (plus 17 Prozent).
Regional zeigen sich große Unterschiede bei der Inanspruchnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. So kamen in den kreisfreien Städten auf 1.000 volljährige Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt 20 Leistungsempfängerinnen und -empfänger, in den Landkreisen waren es dagegen nur 12. Werden ausschließlich Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter betrachtet, so fallen die regionalen Unterschiede noch größer aus: In den kreisfeien Städten kamen im Schnitt auf 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die die Regelaltersgrenze erreicht oder überschritten hatten, 49 Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherung im Alter in den Landkreisen waren es nur durchschnittlich 22 Personen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/monatshefte/2019/November/11-2019-790.pdf
Die Daten stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die ab dem Berichtsjahr 2015 zentral durch das Statistische Bundesamt und seitdem für den Monat Dezember (vormals zum Stichtag 31.12.) durchgeführt wird. Die erhobenen Angaben werden zu Auswertungszwecken den Statistischen Landesämtern zur Verfügung gestellt.
Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII haben Personen, deren Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den grundsätzlichen Bedarf für den Lebensunterhalt zu sichern, wenn sie entweder die Regelaltersgrenze erreicht haben oder wenn sie mindestens 18 Jahre alt und in vollem Umfang dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Die im Jahre 2012 eingeführte Regelaltersgrenze findet seit Umstellung der Erhebung auf eine zentrale Bundesstatistik im Jahr 2015 Berücksichtigung in der Statistik. Nach § 41 Absatz 2 SGB XII wird die Altersgrenze seit 2012 beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 sukzessive von bisher 65 auf 67 Jahre angehoben. Im Erhebungszeitraum Dezember 2019 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und acht Monaten.
Autor: Markus Elz (Referat Soziales, Gesundheit, Rechtspflege)
Quelle Text/Bild:
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 14-16
56130 Bad Ems
www.statistik.rlp.de
Kaiserslautern, 06.05.2020