Seit dem 27. April gilt in Rheinland-Pfalz eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen. Mit dem Inkrafttreten der 5. Corona-Bekämpfungsverordnung gilt seit dem 3. Mai zudem die Maskenpflicht auch für Wartesituationen außerhalb der zu betretenen Einrichtung, wie beispielsweise beim Aufenthalt an Haltestellten oder Bahnsteigen oder dem Warten vor Geschäften. „Ich danke den Menschen in Rheinland-Pfalz dafür, dass sie sich bisher mehrheitlich und vorbildlich an die seit einer Woche geltende Maskenpflicht gehalten haben.
Denn durch das Tragen einer Alltagsmaske trägt jeder dazu bei, die Ansteckungsgefahr weiter zu reduzieren. Mit der Öffnung der Spielplätze gehen wir nun einen weiteren Schritt, der Kinder und Familien einen größeren Bewegungsraum im Alltag ermöglicht. Aber auch hier bleibt wichtig, den Abstand zueinander zu wahren und die Hygienemaßnahmen einzuhalten“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind weiterhin ebenso von der Maskenpflicht ausgenommen wie Personen, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist.
Schutzschild für Vereine in Not
Die Landesregierung stellt einen Schutzschild in Höhe von 10 Millionen Euro bereit für gemeinnützige Vereine und Organisationen, die durch die Pandemie in Existenznot geraten sind. Der Schutzschild bietet eine Soforthilfe in Form von Zuschüssen bis zu einer Höhe von 12.000 Euro, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Richtlinien sowie das entsprechende Antragsformular gibt es seit heute auf dieser Internetseite.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 02.05.2020