Seit dem 16. März 2020 kontrollieren die Einsatzkräfte der Bundespolizeidirektion Koblenz an der deutsch-französischen und deutsch-luxemburgischen Binnengrenze. Ziel ist die weitere Eindämmung der Infektionsgefahr durch das Corona Virus. Zu diesem Zweck wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) offizielle Grenzübergänge festgelegt, die durch Berufspendler und Personen mit besonderen Ausnahmegenehmigungen weiterhin passiert werden dürfen.
Nun hat das BMI weitere Grenzübergänge für den Pendler- und Warenverkehr geöffnet. Dabei handelt es sich im Saarland um nachfolgende Übergänge:
Niedaltdorf an der L359, Gerstlinger Straße Ittersdorf an der B405, Schrecklinger Straße und Silwingen an der L137, Waldwisse
Alle drei Grenzübergänge werden ab Montag, 05 Uhr, durchgehend passierbar sein.
Zusätzlich werden an der deutsch-luxemburgischen Binnengrenze folgende Grenzübergangsstellen ab Montag, 05.30 Uhr, ebenfalls durchgehend, geöffnet:
Tintesmühle – Dahlem Gemünd Untereisenbach – Übereisenbach Rosport – Ralingen
Die Ausnahmeregelungen für den Grenzübertritt gelten analog zu den Regelungen der bislang notifizierten Grenzübergangsstellen.
Quelle Text/Bild:
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Pressesprecher
Bahnhofstraße 22
67655 Kaiserslautern
www.bundespolizei.de
Kaiserslautern, 03.05.2020