Die Zusammenarbeit von Steuerverwaltung und Landeskriminalamt (LKA) in Form einer Verbindungsstelle der Steuerfahndung beim LKA hat sich im Kampf gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzkriminalität als erfolgreich erwiesen. Nachdem sie ab 2011 zunächst pilotiert und seit 2015 fest eingeführt worden war, wird die Zusammenarbeit nun weiter ausgebaut. Dies hatte auch die Umstrukturierung der für Geldwäsche zuständigen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) im Jahr 2017 erforderlich gemacht, die einen starken Anstieg eingehender Geldwäscheverdachtsmeldungen zur Folge hatte.
Die Verbindungsbeamten unterstützen die Polizeibeamten des LKA bei Ermittlungen im Bereich der Geldwäsche sowie bei Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität und Wirtschaftskriminalität. Zu den Aufgaben zählen zudem die Beratung und Unterstützung der Polizeidienststellen in steuerlich relevanten Fragen sowie der Finanzämter hinsichtlich der Meldungen zu Geldwäschestraftaten und die Finanzierung terroristischer Aktivitäten betreffend.
Bislang war die Verbindungsstelle mit einem Steuerfahndungsprüfer des Finanzamts Mainz besetzt, der über einen Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des LKA verfügt. Sie wird jetzt aufgestockt in Höhe einer weiteren Vollzeitstelle aus dem Bereich der Steuerfahndung. Angesichts deutlich steigender Fallzahlen begrüßen sowohl das Landesamt für Steuern als auch das LKA den Ausbau der erfolgreichen Zusammenarbeit. „Wenn Straftäter immer flexibler werden und sich weiter vernetzen, ist es angezeigt, die bewährte Zusammenarbeit von Finanzverwaltung und Kriminalpolizei auszubauen. Indem wir die Experten unserer Ressorts buchstäblich an einen Tisch bringen, sorgen wir für kurze Wege und schnelle Entscheidungen,“ sagten der Präsident des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz, Johannes Kunz, sowie der Präsident des Landesamtes für Steuern, Stephan Filtzinger, einstimmig.
Durch die Einrichtung der Verbindungsstelle und der damit verbundenen täglichen Präsenz der Verbindungsbeamten der Steuerverwaltung im LKA entstehen Synergieeffekte, die sowohl für die Polizei als auch für die Steuerverwaltung zu einem schnelleren und zielgenaueren Informationsfluss bei den Ermittlungen führen. Die Regelungen zur Wahrung des Datenschutzes und des Steuergeheimnisses werden beachtet. Die Weitergabe von Informationen erfolgt nur im rechtlich zulässigen Rahmen.
Eine Kooperation zwischen den Finanz- und Strafverfolgungsbehörden besteht auch über die Verbindungsstelle hinaus, da diverse Rechtsvorschriften des Strafgesetzbuches, des Geldwäschegesetzes sowie der Abgabenordnung (AO) den gegenseitigen Informationsaustausch regeln. So müssen die Finanzbehörden, sobald ihnen Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass eine Geldwäschestraftat oder die Finanzierung terroristischer Aktivitäten vorliegen, unverzüglich die Strafverfolgungsbehörden informieren (§ 31b AO). Diese sind wiederum dazu verpflichtet, der Steuerverwaltung Mitteilung zu machen, sobald sich im Laufe der polizeilichen Ermittlungen Hinweise auf eine Steuerstraftat ergeben.
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 30.04.2020