Das Westpfalz-Klinikum nimmt die Behandlung von Elektivpatienten an allen Standorten ab Montag, 4. Mai, schrittweise wieder auf. Die dritte Landesverordnung zur Änderung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz macht das möglich. „Wir wollen diesen Schritt gemeinsam und verantwortungsvoll angehen“, sagte Geschäftsführer Peter Förster. „Dem Infektionsschutz unserer Patienten und Mitarbeiter tragen wir natürlich weiterhin Rechnung.“
Das Stufenkonzept des Westpfalz-Klinikums sieht vor, dass Patienten, die zu einer geplanten Behandlung einbestellt sind, vor ihrer stationären Aufnahme abgestrichen und auf COVID-19 getestet werden. Außerdem werden die Ambulanzen im Haus ihre Termine mit ausreichendem zeitlichen Abstand vergeben, um unnötige Kontakte der Patienten untereinander zu vermeiden. Des Weiteren gilt im Klinikum für Patienten Maskenpflicht; sie erhalten bei ihrer Aufnahme einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz.
Der Stufenplan legt auch fest, dass in Zukunft 20 Prozent der Intensivkapazitäten freigehalten werden. „So sind wir jederzeit in der Lage, zeitnah auf die aktuellen Entwicklungen zu reagieren“, so der Ärztliche Direktor Priv.-Doz. Dr. med. Dr. med. habil. Christian Mönch. Um den Schutz besonders gefährdeter Gruppen zu gewährleisten, bleibt das geltende Besucherverbot an allen Standorten weiterhin bestehen. In Einzelfällen, zum Beispiel bei Geburten oder in der Kinderklinik, können Ausnahmeregelungen mit dem medizinischen Personal getroffen werden.
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Westpfalz-Klinikum GmbH, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hellmut-Hartert-Straße 1, 67655 Kaiserslautern
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Kaiserslautern, 30.04.2020