Grenzanrainer-Länder für die Aufhebung der Grenzschließungen

In einer gemeinsamen Erklärung setzen sich die Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen dafür ein, dass Kontrollen und Schließungen der EU-Binnengrenzen unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsgebote zügig aufgehoben werden. „Geschlossene Grenzen bedeuten emotional einen großen Rückschritt für das Schengen-Europa ohne Schlagbäume. Vor allem aber sind Schließungen von einzelnen Grenzübergängen und die flächendeckenden Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich und Luxemburg eine große Belastung für unsere Grenzpendler und -pendlerinnen. Gleiches gilt für Unternehmen und Einrichtungen, die auf Arbeitskräfte aus den Nachbarländern angewiesen sind. Wir haben deshalb den Bund gebeten, die Maßnahmen an den deutschen Außengrenzen im Licht des Infektionsgeschehens kritisch zu prüfen und vor allem nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlungen an den Grenzen zu verschiedenen Nachbarstaaten zu beenden“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Videoschalte der Regierungschefinnen und –chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin zum weiteren Umgang mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.


Die Bevollmächtigte beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, ergänzte: „25 Jahre erfolgreiche Integration dürfen nicht auf Dauer zurückgedreht werden. Die Menschen an den Grenzen brauchen zudem dringend mehr Klarheit über die existierenden Einreisebestimmungen an den Grenzen zu den verschiedenen Nachbarländern und es darf hier keine Ungleichbehandlung geben“. Seit dem 10. April weise das Robert-Koch-Institut keine Risikogebiete mehr aus.

Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben ihre Forderungen in einem gemeinsamen Kommuniqué dargelegt. Darin heißt es:

„Die aktuelle COVID-19-Pandemie stellt alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor große Herausforderungen, die nur durch gemeinsame Anstrengungen und eine große Solidarität in allen Bereichen gemeistert werden können.

Das ist uns insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten gelungen. Da sich das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich entwickelt hat, konnten zahlreiche an COVID-19 Erkrankte aus Italien, Spanien, den Niederlanden oder Frankreich in Deutschland intensivmedizinisch versorgt werden.

Der Schutz von Leben und Gesundheit geht für alle Menschen mit einer Vielzahl von Einschränkungen in ihrem Alltag einher. So wurden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zahlreiche Maßnahmen zur Verringerung der Ausbreitung des Coronavirus ergriffen. Dazu zählen Hygienevorschriften, Kontaktvermeidung oder auch Ausgangssperren. Auch das Recht der Unionsbürger, sich innerhalb der EU frei zu bewegen, wurde eingeschränkt. Dies betrifft in einem besonderen Maße die Menschen in den Grenzregionen. So wurden zur Eindämmung der Infektion Grenzkontrollen eingeführt und zum Teil Grenzschließungen vorgenommen.

Allerdings darf es sich bei den Grenzkontrollen und Grenzschließungen nur um vorübergehende Maßnahmen handeln. Die vollständige Wiederherstellung der Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes sowie der Funktionsweise des Schengen-Raums ist essentiell, damit sich Europa langfristig von den Folgen der Krise erholen kann. Sofern es das aktuelle Infektionsgeschehen möglich macht, sollte dies kurzfristig geschehen.

Es ist festzustellen, dass Grenzregime an den deutschen Außengrenzen nach Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Polen, Tschechien, Österreich und der Schweiz unterschiedlich gehandhabt wurden. So ist der Grenzübertritt beispielsweise nach Frankreich und Luxemburg nur an einzelnen durch die Bundespolizei bewachten Grenzübergängen möglich, wohingegen kleine Grenzübergänge geschlossen wurden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Kontrollen und Schließungen der EU-Binnengrenzen unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsgebote zügig aufgehoben werden. Insbesondere sollten alsbald bundesweit einheitliche und nachvollziehbare Regelungen bezüglich der Grenzen zu allen Nachbarstaaten entwickelt werden. Dies sollte in enger Abstimmung mit den jeweiligen Grenzregionen erfolgen.“

Quelle Text/Bild:
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz

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Kaiserslautern, 30.04.2020