Aufgrund der Corona-Krise musste im Haus der Nachhaltigkeit bereits die „Pflanzenbörse“ sowie die Frühjahrs-Ausstellung „Gönn Dir Garten“ des NABU-Bundesverbandes abgesagt werden. Die gleiche Entscheidung wird vermutlich auch für den am 21. Mai geplanten „Bienentag mit Honigschleudern“ getroffen werden müssen. Ob der „Marmeladenmarkt“ stattfinden kann (4.10.), ist im Moment noch ungewiss. All diese Veranstaltungen stehen jedoch im Zusammenhang mit dem permanenten Werben des Johanniskreuzer Infozentrums, naturnahe Gärten zu gestalten. Damit ist für jedermann ein wirksamer Beitrag zum Schutz von Insekten und Vögeln im persönlichen Lebensumfeld möglich, denn trotz Corona macht das Artensterben keine Pause.
Viele nutzen die gegenwärtige Zeit mit der Familie nun, um mehr Sport zu treiben, lange Spaziergänge im näheren Umfeld des eigenen Zuhauses zu machen und für die Gartenarbeit. Manche kommen auf die gute Idee, gezielt die abgelegenen Bereiche im Wald aufzusuchen, wo man sich „mit Abstand“ gut erholen kann, ohne andere Menschen zu treffen.
Das Haus der Nachhaltigkeit möchte vor dem Hintergrund dieser Gesamtsituation mit einigen Rezeptvorschlägen dazu anregen, sich mit einigen verfügbaren „Früchten“ aus Garten, Wald und von der Wiese zu beschäftigen, daraus ungewöhnliche Lebensmittel selbst herzustellen, um dadurch die Gaben der Natur wieder mehr wertzuschätzen. Gerade jetzt lassen sich die alten, fast vergessenen Rezepturen neu entdecken, zu denen man aus Mangel an Zeit im „normalen Leben“ einfach nicht kommt.
Bitte aktuelle Regeln beachten!
Auch beim Aufenthalt im Wald, auf Wiesen und in den Weinbergen gelten die Abstandsregeln zum Corona-Infektionsschutz. Es ist demnach gestattet, sich mit den in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen draußen aufzuhalten. Ansonsten ist das Treffen mit nur einer Person erlaubt, wenn eine Distanz von mindestens 1,50 Metern eingehalten wird. Das Wandern in Gruppen, außer mit der eigenen Kern-Familie, ist weiterhin tabu.
Da der Wald aufgrund der bereits seit einigen Wochen fehlenden Niederschläge wieder sehr trocken ist, bestand kürzlich noch eine erhöhte Waldbrandgefahr. Für einige Gebiete wurde sogar die Stufe 4 von insgesamt fünf Waldbrandgefährdungsstufen ausgerufen.
Bei der Entnahme von Naturmaterialien, die für den Verzehr geeignet sind, gilt die sogenannte „Handstraußregel“. Diese besagt, dass es erlaubt ist, an Stellen der Natur, die keinem Betretungsverbot unterliegen, wie dies in Naturschutzgebieten oder Nationalparks der Fall ist, bestimmte Pflanzen in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich zu entnehmen und sich anzueignen (§ 39 III Bundesnaturschutzgesetz). Geschütze Pflanzen sind dabei selbstverständlich auch außerhalb dieser Gebiete tabu.
Rezeptvorschläge hier herunterladen.
Quelle Text/Bild:
Forstamt Johanniskreuz – Haus der Nachhaltigkeit
Johanniskreuz 1a
67705 Trippstadt
www.hdn-pfalz.de
www.naturerlebnis-pfalz.de
www.treffpunktwald.de
Kaiserslautern, 29.04.2020