„Die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser haben sich in den vergangenen Wochen in enger Abstimmung mit der Landesregierung sehr gut auf die Behandlung einer größeren Zahl von Covid-19-Patientinnen und -Patienten vorbereitet“, so die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Dazu wurden die Beatmungskapazitäten sowie die Zahl der Pflegekräfte, die auf Intensivstationen tätig werden dürfen, deutlich erhöht und planbare Eingriffe, soweit medizinisch vertretbar, zurückgestellt. Die Krankenhäuser haben damit die Vereinbarungen, die sie mit der Landesregierung im Rahmen einer Gemeinsamen Erklärung am 16. März getroffen haben und im Rahmen einer Landesverordnung vom 23. März erlassen wurden, konsequent umgesetzt.
„Die Zahl der Covid-19-Patientinnen und -Patienten in den Krankenhäusern ist erfreulicherweise relativ gering, so dass ein Großteil der stationären Behandlungskapazitäten ungenutzt bleibt. Derzeit sind von 909 Invasiven-Beatmungsbetten 64 belegt. Wir sehen jedoch, dass die derzeitige Lage für die Krankenhäuser wirtschaftlich angespannt ist“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. Durch das Verschieben von Operationen stehen Betten leer. Die damit verbundenen Einnahmeausfälle sollten zwar über das Krankenhausentlastungsgesetz kompensiert werden, dennoch ist es mit Blick auf die aktuelle Entwicklung der Pandemielage gerechtfertigt, die stationäre Versorgung wieder stärker für die Behandlung anderer Patientinnen und Patienten zu öffnen.
Mit einer zum 29. April 2020 in Kraft tretenden Landesverordnung (Dritte Landesverordnung zur Änderung der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz) werden die bisherigen Regelungen der Verordnung deshalb vorsichtig gelockert und auch elektive, also planbare Behandlungen, im vertretbaren Rahmen wieder möglich.
Dabei müssen die Krankenhäuser weiterhin darauf vorbereitet sein, einen möglichen stärkeren Anstieg der Covid-19-Erkrankungen aufzufangen und insbesondere intensivpflichtige Covid-19-Patienten unmittelbar behandeln zu können.
Die neue Verordnung enthält entsprechende Auflagen und Regelungen. So müssen die Krankenhäuser sowohl im Intensivbereich als auch auf den Normalstationen Kapazitäten im notwendigen Umfang freihalten, einschließlich des entsprechenden Personals. Im Bereich der Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit sind das mindestens 20 Prozent der jeweiligen Kapazitäten (und damit landesweit derzeit etwa 180 der aktuell insgesamt 909 Invasiven Beatmungsplätze, deren Kapazitäten weiter ausgeweitet werden). Sollte ein Anstieg der Reproduktionsrate bei den Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 dies nach Feststellung des Gesundheitsministeriums erforderlich machen, müssen Krankenhäuser innerhalb von 72 Stunden weitere Intensivbehandlungsbetten mit Beatmungsmöglichkeit einschließlich des für die Versorgung und Behandlung notwendigen Personals organisieren und vorhalten. Die Krankenhäuser sind gehalten, jeweils individuelle Organisationskonzepte zu entwickeln, um die Behandlungsmöglichkeiten sehr kurzfristig an das jeweilige Infektionsgeschehen anzupassen.
„Mit der neuen Verordnung haben wir die Interessen der Patientinnen und Patientinnen in Rheinland-Pfalz im Blick, vermeiden unnötige Wartezeiten auf planbare Eingriffe, sichern lebenswichtige Behandlungsmöglichkeiten für Covid-19-Patientinnen und Patienten und stärken die wirtschaftliche Grundlage unserer rheinland-pfälzischen Krankenhäuser“, fasste Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zusammen.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
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Mainz, 28.04.2020