Mehr Handlungsspielraum für kommunale Finanzpolitik, Steuererhöhungen sind vom Tisch!

Um den Kommunen mehr Flexibilität im Umgang mit der außerordentlichen Situation einzuräumen, wird die ADD von Forderungen zur Verbesserung der Einnahmeseite wie beispielsweise die Erhöhung der Realsteuerhebesätze (z.B. Grundsteuer) bei Gemeinden für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 absehen.

Ebenso wird durch die Rechtsaufsicht geduldet, wenn der Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachtragshaushalts bei absehbaren Fehlbeträgen, die durch die Corona-Krise verursacht werden, bis auf weiteres nicht nachgekommen wird.

Die ADD wird zudem von Maßnahmen absehen, wenn durch die Folgen der Corona-Pandemie der gesetzlich gebotene Haushaltsausgleichs nicht erreicht wird.

Da die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten werden müsse, sei es in der Krise erstes Ziel der Staatsaufsicht, die Kommunen zu stärken und zu beraten. Von Forderungen zur Verbesserung der Einnahmeseite, wie sie durch die ADD vor der Corona-Krise kommuniziert wurde, wird die Aufsichtsbehörden für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 absehen.

Auch auf die verpflichtende Darstellung für die Verbesserung der haushaltswirtschaftliche Lage kann wegen der außerordentlichen Situation für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 verzichtet werden.

Sollten durch zu erwartende Mindereinnahmen und Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Probleme bei der Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit entstehen, darf sich ein Nachtragshaushalt auch ausnahmsweise auf die Erhöhung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite beschränken. Der neu festgesetzte Höchstbetrag ist der ADD plausibel darzulegen. Bei der Prüfung durch die Aufsichtsbehörden werden in Anbetracht der besonderen Umstände großzügige Maßstäbe angelegt.

In den Jahren 2020 und 2021 kann zudem eine Anhebung der Deckelung der Ausgaben im freiwilligen Leistungsbereich dann in Betracht kommen, wenn die Kommune nachvollziehbar darlegt, dass die Überzeichnung des freiwilligen Ausgabenbereichs krisenbedingt erfolgt ist.

Quelle Text:
Wahlkreisbüro Andreas Rahm MdL
Schulstr. 5
67655 Kaiserslautern

www.andreas-rahm.de

Kaiserslautern: 28.04.2020