Der Fraktionsvorsitzende Andreas Rahm begrüßt die Handlungshinweise zum städtischen Haushalt, die das Innenministerium Rheinland-Pfalz den Kommunen mitgeteilt hat. „Damit bekommt auch unsere Stadt, zumindest was die Aufstellung des Haushalts angeht, mehr Handlungsfreiheiten. Dies stellt eine große Hilfe in der Corona Krise dar“, kommentiert der SPD- Fraktionsvorsitzende die Leitlinien des Landes für die kommunale Hauswirtschaft 2020.
„Diese Hinweise zur Anwendung des kommunalen Haushaltsrechts im Rahmen der Auswirkungen der Corona-Pandemie sollen den Kommunen in der jetzigen Situation und darüber hinaus den notwendigen finanziellen Handlungsspielraum für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben geben“, so Andreas Rahm.
Danach duldet die Aufsichtsbehörde (ADD) unter anderem, wenn die Stadt ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung durch die Corona-Pandemie verursachten Fehlbeträge bis auf Weiteres nicht nachkommen wird. Auch dadurch verursachte unerwartete Mindererträge kann die Stadt notfalls auch sehr kurzfristig die Haushaltssatzung durch Anhebung des Höchstbetrages für die Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung anpassen. „Darüber hinaus werden die Kommunen durch die Corona-Pandemie Einnahmeverluste bei ihren kommunalen Betrieben (Museen, Schwimmbäder, Veranstaltungsräumen, Tourismus etc.), im Gegenzug aber auch weniger Ausgaben durch Veranstaltungen, die nicht stattfinden, haben. Die tatsächlichen Auswirkungen können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden“, so der Fraktionsvorsitzende. „Deshalb kann es in den Jahren 2020 und 2021 eine Anhebung des Deckels für die freiwilligen Ausgaben geben, wenn die Mehrausgaben im freiwilligen Bereich krisenbedingt verursacht sind oder die Mittel ausgegeben wurden, um finanzielle Folgen im freiwilligen Leistungsbereich abzumildern.“
„Das Land hat schnell reagiert und den kreisfreien Städten und Landkreisen in einem ersten Schritt Finanzmittel in Höhe von rund 100 Millionen Euro zur Bewältigung der Corona-Krisensituation zur Verfügung gestellt“, sagt Andreas Rahm. „Um den Kommunen mehr Flexibilität im Umgang mit der außerordentlichen Situation einzuräumen, sind die nun erlassenen Handlungshinweise sehr hilfreich. Da die Handlungsfähigkeit der Kommunen erhalten werden muss, stärkt die Staatsaufsicht nun in der Krise ihre Kommunen. Das wird auch Kaiserslautern helfen.“
Quelle Text/Bild:
Wahlkreisbüro Andreas Rahm MdL
Schulstr. 5
67655 Kaiserslautern
www.andreas-rahm.de
Kaiserslautern: 27.04.2020