Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 5.511 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle, 114 Todesfälle und 3.538 genesene Fälle, Stand: 10.00 Uhr
Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.
Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.
Öffnung von Frisörbetrieben
Der Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin sieht vor, dass unter den Dienstleistungsbetrieben, bei denen eine körperliche Nähe unabdingbar ist, sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten sollen, unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen sowie unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb ab dem 4. Mai wiederaufzunehmen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und die Bundeskanzlerin haben dies jedoch unter die Voraussetzung gestellt, dass die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies zulässt und dass dies rechtzeitig vor dem Mai gemeinsam erneut bewertet und im Lichte dessen sodann beschlossen wird.
„Wenn es bei den niedrigen Infektionszahlen bleibt und sich das Infektionsgeschehen in diesem Sinne entwickelt, ist davon auszugehen, dass sich Frisörbetriebe bei weiteren Lockerungen wiederfinden werden und unter hygienischen Auflagen ab dem 4. Mai wieder öffnen können. Die Landesregierung begrüßt, wenn sich Frisörinnen und Frisöre z.B. auch durch Terminvergabe mit jeweils zeitlichem Abstand zum nächsten Kunden in die Vorbereitung einsteigen. Die Landesregierung wird, wenn diese Voraussetzung erfüllt sind, für diese Möglichkeit rechtzeitig vor dem Mai die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Eine Befristung der aktuellen Verordnung auf den 6. Mai habe ausschließlich rechtstechnische Gründe.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
!!!Die Angaben können deutlich abweichen von den Zahlen des jeweiligen Gesundheitsamtes, das liegt lediglich an einer zeitlichen Verschiebung der Meldungen von bis zu 24 Stunden!!!
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 20.04.2020