Seit dem 16. März 2020 kontrollieren die Einsatzkräfte der Bundespolizeidirektion Koblenz an der deutsch-französischen und deutsch-luxemburgischen Binnengrenze. Ziel ist die weitere Eindämmung der Infektionsgefahr durch das Corona Virus.
Zu diesem Zweck wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) offizielle Grenzübergänge festgelegt, die durch Berufspendler und Personen mit besonderen Ausnahmegenehmigungen weiterhin passiert werden dürfen.
Nun hat das BMI vier weitere Grenzübergänge für den Pendler- und Warenverkehr geöffnet.
Betroffen von den zusätzlichen Übergängen sind an der deutsch-luxemburgischen Binnengrenze die Grenzübergänge Bollendorf an der L3 und Nennig/ Remich an der B406/ B419
sowie an der deutsch-französischen Binnengrenze Kleinblittersdorf an der L253 und die sog. Freundschaftsbrücke/ Fußgängerbrücke in Kleinblittersdorf/ Stadt.
Die Übergänge sollen noch am heutigen Tag um 19 Uhr geöffnet werden. Die Ausnahmeregelungen für den Grenzübertritt gelten analog zu den Regelungen der bislang notifizierten Grenzübergangsstellen.
Quelle Text/Bild:
Bundespolizeidirektion Koblenz
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Internet: www.bundespolizei.de
Kaiserslautern, 17.04.2020