Zur Pressemitteilung der PflegeGesellschaft vom 17.04.2020 zur Corona-Aufnahme-Verordnung nimmt die Landesregierung wie folgt Stellung:

Mit der Corona-Aufnahme-Verordnung wird eine wichtige Aufgabe rechtlich geregelt, die in den bisherigen regelmäßigen Gesprächen des Ministeriums mit der PflegeGesellschaft in der gebotenen Eilbedürftigkeit nicht gelöst werden konnte. Es ist dringend erforderlich, dass die Kapazität der Einrichtungen zur Schaffung von Quarantäne- und Isolationsmöglichkeiten schnellstmöglich erfasst wird.

Dadurch, dass die Einrichtungen nun durch die Verordnung aufgefordert sind, die hierzu notwendigen Vorbereitungen zu treffen, wird deutlich werden, wo diese Kapazitäten möglicherweise nicht vorhanden und auch nicht kurzfristig zu schaffen sind. Die Verordnung setzt hier an und formuliert in einem zweiten Schritt das Erfordernis, sich auf kommunaler Ebene in Zusammenarbeit mit dem Land um Ersatzräume zu bemühen, die je nach Ergebnis der Quarantänemöglichkeiten notwendig werden könnten.

Diese wichtigen Schritte auf dem Verordnungsweg zu bestimmen war notwendig geworden, weil die PflegeGesellschaft nicht in der Lage war, entgegen der getroffenen Verabredungen aus den Gesprächen, die notwendigen Daten zeitnah zu liefern. Über die Verordnungsinhalte als auch über ihre Erforderlichkeit bestand in den Gesprächen mit der PflegeGesellschaft – zuletzt am 15. April 2020 – Einigkeit. Umso unverständlicher sind Inhalt und Tonfall der heutigen Pressemitteilung.

Im Übrigen entbehren Meldungen mit Bezug auf diese Pressemitteilung, wonach ein weitgehendes Ausgehverbot erlassen sei, jedweder Grundlage und sind schlicht falsch. Das ist sehr bedauerlich.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de

https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de
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Mainz, 17.04.2020