Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus: Regelhafte Verteilung Schutzausrüstung hat begonnen
Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.
Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen wird anhand eines Bewertungsalgorithmus ermittelt. Diese Angaben können von den Zahlen des Robert Koch-Instituts abweichen. Als Neuerkrankte* gelten alle Menschen, bei denen in den letzten 14 Tagen eine COVID-19 Erkrankung laborbestätigt festgestellt wurde. Bezogen auf die Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises (in Fälle/100.000 Einwohner) wurden die Kreisinzidenzen ermittelt.
Regelhafte Verteilung Schutzausrüstung hat begonnen
Seit dem 17. März 2020 hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung des Landes Rheinland-Pfalz (LSJV) aus begrenzten Notvorräten Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, vornehmlich Krankenhäuser (primär die Beatmungs- und Intensivbereiche) und den pflegerischen Bereich, mit der Beschaffung von Schutzausrüstung unterstützt. Zudem wurde eine Standardversorgung der sich etablierenden Fieberambulanzen mit einer Erstausstattung gesichert.
„Das Landesamt konnte nun in eine zweite Phase der Verteilung übergehen. Mit fortgeschrittenem Aufbau von Lagerbeständen und nun zunehmend eintreffenden Lieferungen wurde am 15. April diese Phase begonnen. Zielsetzung ist eine proaktive und nicht mehr auf Notbedarfe reagierende Zur-Verfügung-Stellung von Persönlicher Schutzausrüstung bzw. Desinfektionsmitteln. Es stehen ausreichende Mengen Mund-Nasen-Schutz, FFP2-Masken, Schutzanzüge und Einmalhandschuhe zur Verfügung“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Die Verteilung erfolgt nach Quoten, die auf der Grundlage der gemeldeten und in einer Datenbank beim Landesamt erfassten Bedarfsmeldungen der Adressatengruppen (Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsämter etc.) gebildet wurden. Die sich daraus ergebenden Verteilmengen werden nach spezifischen Schlüsseln auf die einzelnen Einrichtungen verteilt bzw. diesen seit dem 15. April 2020 kostenpflichtig angeboten. Grundlage sind die durch den Bund mitgeteilten Preise für dessen Lieferungen an die Länder. Für die Krankenhäuser wurde ist ein Schlüssel aus Gesamtbettenzahl und dem Anteil der Covid-19-Erkrankten gebildet. Für die Gesundheitsämter erfolgt eine Verteilung nach der Bevölkerungszahl im jeweiligen Zuständigkeitsgebiet.
Diese Bereitstellungsform erfolgt in den kommenden Wochen auf breiterer Mengenbasis wiederkehrend und auf Basis eines unter Voraussetzung der Einhaltung der avisierten Lieferfristen größeren Lagerbestandes bzw. Auslieferungsvolumens. Für Notfälle wird am Lager stets eine Reserve vorgehalten.
Der gesamte Beschaffungsprozess des LSJV zielt auf eine ergänzende Bereitstellung ab. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Gesundheitsämter etc. bleiben explizit aufgefordert, ihre Eigenbeschaffung weiter zu betreiben.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
!!!Die Angaben können deutlich abweichen von den Zahlen des jeweiligen Gesundheitsamtes, das liegt lediglich an einer zeitlichen Verschiebung der Meldungen von bis zu 24 Stunden!!!
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 17.04.2020