Familienkasse informiert zum Kinderzuschlag: „Notfall-KiZ“ ab dem 1. April

Der Notfall-Kinderzuschlag ist für alle Familien mit Kindern interessant, die jetzt aufgrund der bundesweiten Krise finanzielle Einbußen zum Beispiel durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit haben. Auch Selbständige, die jetzt weniger Einkommen erzielen, können hiervon profitieren.

Der Notfall-KiZ gilt ab 1. April 2020. Dabei kommt es auf das Einkommen des Vormonats an. Wer also im März 2020 weniger Lohn ausgezahlt bekommen hat, kann ab April 2020 den Antrag stellen. Wer seinen Lohn immer erst einen Monat später ausgezahlt bekommt, kann dann ab Mai 2020 beantragen. Relevant ist immer, wann das Geld auf dem Konto eingeht. Ganz unkompliziert ist eine Antragstellung auch online auf www.familienkasse.de möglich.

Zur ersten Orientierung, ob ein Anspruch vorliegt, hilft der KiZ-Lotse, der ebenfalls auf www.familienkasse.de zu finden ist. Mit dieser interaktiven Video-Anwendung lässt sich ermitteln, ob sich ein Anspruch ergibt. Fragen zum Kinderzuschlag können auch einfach in einer persönlichen Videoberatung gestellt werden. Weitere Informationen hierzu sind ebenfalls auf der Internetseite der Familienkasse zu finden.

Zusätzliche hilfreiche Links sind auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.bmfsfj.de/kiz und auf der Seite der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/notfall-kiz zu finden.

Quelle Text/Bild:
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern

www.arbeitsagentur.de

Kaiserslautern, 07.04.2020