Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter vor Ort am Wochenende in erster Linie mit der Ermittlung von Kontaktpersonen und Quarantänemaßnahmen gebunden sind, erfolgen die Meldungen zum Teil zeitverzögert.
Aufruf für Freiwilligen-Pool der Landespflegekammer
„Hiermit rufe ich alle Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte, und Menschen in anderen Gesundheitsfachberufen, die uns unterstützen können auf, sich bei der Landespflegekammer registrieren zu lassen. Sie können dabei helfen, pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen oder über ambulante Dienste auch zu Hause zu pflegen und zu betreuen. Ihr Einsatz ist jetzt wichtig, damit pflegebedürftige Menschen diese schwierige Zeit möglichst unbeschadet überstehen können“, so Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
In der aktuellen Lage werden dringend Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte und Menschen aus anderen Gesundheitsfachberufen benötigt, die in ambulanten Diensten, betreuten Wohngemeinschaften oder stationären Einrichtungen unterstützend tätig sein können. Einrichtungen und Dienste sollen personell verstärkt werden, wenn sie aufgrund der Corona-Pandemie in eine personelle Schieflage geraten und aus eigenen Kräften nicht in der Lage sind, die pflegerische Versorgung der ihnen anvertrauten Menschen zu leisten.
Die Landespflegekammer hat dazu eine Melde- und Registrierungsstelle für Freiwillige ins Leben gerufen, bei der sich Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte und Menschen aus anderen Gesundheitsfachberufen melden können, wenn sie sich im Einsatz während der Corona-Krise engagieren wollen. Die Landespflegekammer erfasst diese Meldungen und ordnet diese, in Absprache mit den Freiwilligen, möglichen Einsatzbereichen z.B. für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste zu.
Einrichtungen und Dienste mit einem dringenden Personalbedarf können sich mit den Pflegekassen in Verbindung setzen. Diese geben in Zusammenarbeit mit der Beratungs- und Prüfbehörde eine Bewertung ab und in der Folge können dann aus diesem ‚Freiwilligen-Pool‘ Unterstützungskräfte vermittelt werden. Derzeit befinden sich bereits 344 Personen in diesem Pool.
Nähere Informationen finden Sie unter: www.corona.pflegekammer-rlp.de. Ansprechpartner bei der Pflegekammer ist Herr Matthias Moritz, Tel. 06131-327-3850 (E-Mail: corona@pflegekammer-rlp.de).
Durchführung Prüfungsabschnitt M2 Medizinstudium
„Ich freue mich, dass der Prüfungsabschnitt M2 des Medizinstudiums in Rheinland-Pfalz wie geplant durchgeführt werden kann,“ sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler.
Mit der Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Ländern einen Entscheidungsspielraum darüber eingeräumt, ob die Staatsprüfung im Prüfungsabschnitt M2 des Medizinstudiums zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt wird, oder ob sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Mit der Durchführung der Prüfung wird sichergestellt, dass ein größtmögliches Maß an Qualifikation der Studierenden vorhanden ist, bevor diese ins Praktische Jahr (PJ) übertreten und im Rahmen dessen an der gesundheitlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz mitwirken. „Durch die zeitliche Entzerrung zwischen M2 und dann M3 wird zudem ein sog. ‚Hammerexamen‘ im Jahr 2021 vermieden, was ein erhebliches Maß an Prüfungsstress von den Schultern der Studierenden nimmt. Bei der Durchführung der Prüfung werden die Besonderheiten der aktuellen Lage streng berücksichtigt“, ergänzte Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
Das Land ergreift sämtliche notwendigen Maßnahmen, um die Prüflinge vor hygienischen und gesundheitlichen Risiken zu schützen. Die strengen Voraussetzungen des Infektionsschutzes werden dabei vollumfänglich eingehalten. Zudem besteht die Möglichkeit, unter Berufung auf die aktuelle Lage von der Prüfung zurückzutreten. Bislang haben sich weit über 90% der betroffenen Studierenden dazu entschlossen, sich der Prüfung im Abschnitt M2 zu unterziehen.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
!!!Die Angaben können deutlich abweichen von den Zahlen des jeweiligen Gesundheitsamtes, das liegt lediglich an einer zeitlichen Verschiebung der Meldungen von bis zu 24 Stunden!!!
Alle Zahlen zu den Städten und Kreisen in RLP finden Sie hier:
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 06.04.2020