Aktuelle Landesverordnung regelt ein Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern

„Mit unserer Verordnung regeln wir ein Betretungs- und Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern und erhöhen damit den Schutz von besonders gefährdeten Gruppen. Es gilt, krankheitsanfällige Mitbürgerinnen und Mitbürger bestmöglich zu schützen“, sagte Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler zur Verkündung der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung.

Mit der Änderungsverordnung wird ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen erlassen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich.

Weiteres in der Verordnung, die am heutigen frühen Abend auf www.corona.rlp.de zur Verfügung gestellt wird.

 

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 01.04.2020