Beträchtliche Erlöseinbußen durch deutlich reduzierte Patientenbehandlungen bei gleichzeitig drastisch gestiegenen Mehrkosten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bringen die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz und dem Saarland zunehmend auch in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Darauf hat Peter Förster, Geschäftsführer des Westpfalz-Klinikums in Kaiserslautern und zugleich Vorsitzender der Landesgruppe Rheinland-Pfalz und Saarland des Verbandes der Krankenhausdirektoren Deutschlands in einem „Brandbrief“ an die Ministerpräsidenten und Gesundheitsminister in Mainz und Saarbrücken hingewiesen.
„Wir sind entsetzt vom Volumen des finanziellen Rettungsschirms im geplanten COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz. Dieser trägt der dramatischen Situation der Krankenhäuser keinesfalls Rechnung“, so Peter Förster. Die im Gesetzesentwurf enthaltene Mehrkostenpauschale von 50 Euro reicht bei weitem nicht aus, um die Mehrkosten in Zusammenhang der Corona-Pandemie zu tragen. „Im Extremfall kann die aktuelle Situation sogar dafür sorgen, dass aufgrund der Corona-Krise Kliniken Insolvenz anmelden müssen. Das muss in der jetzigen Situation in jedem Fall vermieden werden“, so Förster weiter.
Allein im Westpfalz-Klinikum fallen derzeit hohe fünfstellige Beträge für zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen und zusätzliche Abstriche beim Klinikpersonal an. Die Beschaffungskosten für die persönliche Schutzausrüstung der Mitarbeiter liegen mittlerweile im mittleren sechsstelligen Bereich. Durch die Absage von geplanten Operationen verliert die Klinik einen Millionenbetrag – pro Woche. Die Preise für Medikamente und Desinfektionsmitteln gehen dagegen durch die Decke.
Der Klinikgeschäftsführer appelliert daher an die Politik in Mainz und Saarbrücken, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass für das Jahr 2020 das Selbstkostendeckungsprinzip eingeführt wird. Alternativ kann sich die Politik in Rheinland-Pfalz und im Saarland auch am Vorgehen in Nordrhein-Westfalen orientieren. Dort wurde den Kliniken zugesichert, bei den über das Krankenhausentlastungsgesetz hinausgehenden Kosten auf Landesebene Unterstützung zur erhalten. Wichtig ist, dass die Hilfen schnell und auch rückwirkend zur Anordnung des Bundesgesundheitsministers Spahn vom 13. März gezahlt werden. „Das Geld muss bald fließen, sonst wird es für viele Kliniken finanziell sehr eng“, ergänzt Förster.
Bu: Peter Förster, © Westpfalz-Klinikum GmbH
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Westpfalz-Klinikum GmbH, Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Kaiserslautern, 27.03.2020