Seit dem 16. März 2020 kontrolliert die Bundespolizei die Einreise an der Grenze zu Frankreich und Luxemburg, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verlangsamen.
Ein Überschreiten der Grenze ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und zugelassenen Grenzübergangsstellen gestattet. Andere Grenzübergangsstellen wurden in Absprache mit den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland gesperrt und dürfen zum Zwecke des Grenzübertrittes nicht mehr genutzt werden.
Vom Durchfahrtsverbot ausgeschlossen sind im Einsatz befindliche Rettungseinsatzfahrzeuge.
Die Bundespolizei macht darauf aufmerksam, dass das Überschreiten der Grenze an dafür nicht vorgesehenen Stellen – wie z.B. durch das Umfahren einer Absperrung – eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die durch die Bundespolizei geahndet werden kann.
Die Grenzkontrollen dienen dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, aber auch von Frankreich und Luxemburg.
Quelle Text/Bild:
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofstr. 22
67655 Kaiserslautern
Internet: www.bundespolizei.de
Kaiserslautern, 27.03.2020