18.03: Information der Landesregierung zum aktuellen Stand hinsichtlich des Coronavirus

Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 603 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle.

Die genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.

Tests auf das Coronavirus

Tests zum Nachweis des Coronavirus werden in zahlreichen privaten Labors, Laboren an Krankenhäusern und im Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Derzeit können im Land insgesamt ausreichend Test-Kapazitäten vorgehalten werden. Bedarfsgerecht werden diese auch in den nächsten Wochen sukzessive ausgebaut.

Bei der Frage, wer getestet wird, übernimmt Rheinland-Pfalz die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) für eine Labortestung.

Die Empfehlungen des RKI halten eine Laboruntersuchung auf SARS-CoV-2 dann für angezeigt, wenn es sich bei den Betroffenen um begründete COVID-19-Verdachtsfälle handelt, d.h. diese Krankheitszeichen haben und innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten und/oder sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet/einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland aufgehalten haben.

Sicherstellung der Versorgung in der Pflege

Auf ein gemeinsames Vorgehen in der ambulanten Pflege haben sich heute das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, die Anbieterverbände der ambulanten Pflege, die Landesverbände der Pflegekassen in Rheinland-Pfalz und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz verständigt. Die gemeinsamen Maßnahmen und Empfehlungen zielen darauf ab, das Infektionsrisiko der pflegebedürftigen Menschen, ihrer Angehörigen sowie der Pflegekräfte weiter zu begrenzen und sehen darüber hinaus eine Erweiterung der Spielräume für die Arbeit der Pflegedienste vor. Diese sollen für die Zeit der Pandemie die Möglichkeit erhalten, die vorhandenen Kräfte und Ressourcen in einer auf die jeweilige Lage angemessenen Weise auf die prioritären Aufgaben zu konzentrieren.

Die Pflegedienste sollen die Versorgung auch bei Ausfall von Personal sicherstellen. Hierfür sollen sie jedoch ein hohes Maß an Flexibilität erhalten.

„Ich danke allen Beteiligten für ihre wertvolle fachliche Vorarbeit, durch die wir heute schnell zu einem gemeinsamen Vorgehen gefunden haben. Das ist der beste Weg, um die Pflegebedürftigen Menschen so gut wie möglich zu schützen und ihre Versorgung sicherzustellen“, so die Ministerin.

Auch Empfehlungen und Maßnahmen für die stationären Pflegeeinrichtungen wurden besprochen. Auch hier wird es im Bedarfsfall mehr Flexibilität geben, nach jeweiliger Absprache mit dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung als Aufsichtsbehörde, beispielsweise auch bei der im Landesrecht geregelten Vorgaben bei den Untergrenzen für den Fachkräfteeinsatz.

Die Ministerin begrüßte zudem, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung seine Arbeitsweise umstellt. Um die pflegebedürftigen Menschen vor vermeidbaren Infektionsrisiken zu schützen, wird ab sofort vorläufig bis Ende Mai 2020 auf die Durchführung von Qualitätsprüfungen (Regelprüfungen) der Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen verzichtet. Die Begutachtung pflegebedürftiger Menschen soll weitestehend nach Aktenlage erfolgen. Vor-Ort-Prüfungen sollen weitestgehend reduziert werden.

„Diese Maßnahmen reihen sich ein in ein Konzept der Landesregierung zur Sicherstellung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen im Verlauf der Corona-Pandemie“, erläuterte die Ministerin. Hierzu gehören beispielsweise auch die bereits durchgreifenden Einschränkungen der Besuche in den stationären Pflegeeinrichtungen, zu denen das Ministerium die kommunalen Behörden per Erlass ermächtigt hat“, so die Ministerin.

Zum Schutz von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie ihrer Angehörigen vor unnötigen Infektionsrisiken, werden überdies auch die 135 Pflegestützpunkte ihre Beratungstätigkeit auf absehbare Zeit nur noch telefonisch ausüben. Auch die im Land tätigen Gemeindeschwesternplus werden hochaltrige Menschen zukünftig durch telefonische Beratung unterstützen. Noch in der Planung sei eine Lockerung des Rahmens für die bestehenden Angebote zur Unterstützung im Alltag mit dem Ziel, Infektionsrisiken zu vermindern und bei Bedarf eine Konzentration der Angebote auf die Versorgung pflegebedürftiger Menschen mit Lebensmitteln und notwendigen Artikeln des täglichen Lebens zu ermöglichen.

„Wir werden unsere Maßnahmen laufend anpassen und weiterentwickeln. Wir tun alles, um die vor uns liegenden Herausforderungen zu bewältigen. Mein herzlicher Dank an alle, die dabei mithelfen“, bekräftigte Bätzing-Lichtenthäler.

Empfehlungen für Angebote für Menschen mit Behinderungen

Ministerin Bätzing-Lichtenthäler hat den Trägern der Werkstätten empfohlen, die Werkstätten nicht grundsätzlich zu schließen. Vielmehr sollen die Werkstätten in Absprache mit den Trägern der Wohnangebote Alternativen für risikogefährdete Menschen suchen. Selbstverständlich ist auch für Menschen, die krank sind bzw. bei denen ein begründeter Verdacht besteht, kein Werkstattbesuch angezeigt. Ebenso wies die Ministerin darauf hin, dass der Besuch der Werkstatt freiwillig ist und gerade in der aktuellen Situation niemand zum Erscheinen in der Werkstatt verpflichtet werden kann. „Der Wunsch, die Werkstatt nicht zu besuchen, ist zu respektieren“, sagte die Ministerin.

Für die Tagesstätten, Tagesförderstätten und Berufsbildungs- und Berufsförderungs­werke wurde die Empfehlung ausgesprochen, diese Angebote zunächst bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien zu schließen.

Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.

https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/infektionsschutz/informationen-zum-coronavirus-sars-cov-2/

Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz

www.msagd.rlp.de

Mainz, 18.03.2020