Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 297 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle.
Stand: 11.00 Uhr
Die oben genannten Zahlen entsprechen den in der Meldesoftware des Robert Koch-Instituts übermittelten laborbestätigten Fällen einer COVID-19 Erkrankung mit Meldeadresse in Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Gesundheitsämtern über die Landesmeldestelle beim Landesuntersuchungsamt an das Robert Koch-Institut übermittelt.
Besuchsrechte in Krankenhäusern, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Im Rahmen der sich ausbreitenden Erkrankungsfälle mit dem Coronavirus hat Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler im Einvernehmen mit Innenminister Roger Lewentz die Landrätinnen, Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister über einen Erlass ermächtigt, Besuche in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationären Pflegeeinrichtungen, betreuten Wohngemeinschaften für volljährige pflegebedürftige Menschen und Einrichtungen und betreute Wohngruppen für volljährige Menschen mit Behinderungen einzuschränken und für bestimmte Personengruppen zu verbieten.
Das Besuchsverbot für die genannten medizinischen und pflegerischen sowie betreuenden Eichrichtungen gilt bis auf weiteres für Besucherinnen und Besucher, die Kontaktpersonen der Kategorien 0, I oder II nach der Definition des Robert-Koch-Institutes (RKI) sind oder sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom vorgenannten Institut für den Zeitpunkt oder Teilen des Aufenthaltes als Risikogebiet ausgewiesen wurde oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Aufenthalt als ein solches ausgewiesen wurde.
Informationen zur Definition von Kontaktperson finden Sie ebenso wie Informationen zu den jeweils geltenden Risikogebieten auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes.
„Diese Einschränkung halten Minister Lewentz und ich für notwendig, um die Verbreitung des Virus in den vorgenannten Einrichtungen zu minimieren“, sagte Ministerin Bätzing-Lichtenthäler. Jede Patientin, jeder Patient, Bewohnerin und Bewohner von Pflege- und Eingliederungshilfeeinrichtungen darf weiterhin pro Tag für eine Besucherin oder einen Besucher pro Tag für eine Stunde zu empfangen, soweit der Besucher nicht ansteckungsverdächtig ist und unter die genannten Ausnahmen fällt.
Einen Überblick über alle Maßnahmen der Landesregierung bietet die Internetseite www.corona.rlp.de.
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 16.03.2020