Weltverbrauchertag: Kampf den Kostenfallen – Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale warnen vor Abzocke am Telefon

Tagestipp des LKA:
Unerlaubte Telefonwerbung, Anrufe falscher Polizisten, telefonisch untergeschobene Zeitschriften-Abos oder Abzocke durch angebliche Microsoft-Mitarbeiter – dies sind nur einige Beispiele für unseriöse Maschen, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher am Telefon abgezockt werden. Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März geben das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps, wie man sich vor unerlaubten Anrufen und untergeschobenen Verträgen schützen kann. In drei Web-Seminaren beantworten sie auch individuelle Fragen.

„Werbeanrufe ohne Einwilligung sind gesetzlich verboten“, so Jennifer Kaiser, Fachberaterin für Digitales und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale. „Doch das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon blüht nach wie vor.“ Ein typisches Beispiel: Zunächst fragen die Anrufer in einer vorgetäuschten Umfrage nach pflegebedürftigen Menschen im Haushalt oder nach der Geschwindigkeit des Internetanschlusses. Dann leiten sie abrupt zum wahren Grund des Anrufs über, nämlich zum Abschluss eines Zeitschriftenabonnements. Sie preisen das Abo als Geschenk für die Teilnahme an der Umfrage an. Doch bei genauem Hinsehen entpuppt es sich als kostenpflichtiges Abonnement.

Mit folgenden Tipps kann man sich vor unerlaubter Telefonwerbung schützen:

– Geben Sie Ihre Telefonnummer generell nur dann an Unternehmen,
wenn es für die Abwicklung des Vertrages zwingend nötig ist.
– Streichen Sie bei jedem Vertragsabschluss Klauseln, die die
Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben
sollen.
– Geben Sie bei der Teilnahme an Gewinnspielen möglichst keine
Telefonnummer an. Oder, wenn es sich um eine Pflichtangabe
handelt, widersprechen Sie der Nutzung Ihrer sämtlichen Daten zu
Werbezwecken. Denn: Gewinnspiele dienen vorwiegend der
Datensammlung.
– Werden Sie dennoch angerufen, sollten Sie dem Anrufer folgende
Fragen stellen: „Mit wem spreche ich? Für welches Unternehmen
rufen Sie an? Was ist der Grund Ihres Anrufes?“ Ist der Anrufer
am Telefon unbekannt, legen Sie auf. Dies ist keinesfalls
unhöflich!
– Bleiben Sie auf jeden Fall skeptisch und seien Sie so sparsam
wie möglich mit der Preisgabe Ihrer Daten.

Web-Seminare bieten weitere Informationen

Verbraucherzentrale, Landeskriminalamt und Digitalbotschafter Rheinland-Pfalz informieren in drei Web-Seminaren über aktuelle Abzockmaschen, stellen Beispiele aus der Beratung vor und geben Tipps, wie man sich schützen kann.

Termine

Montag, 16. März 2020, 18 Uhr: Fake-Shops erkennen

Dienstag, 17. März 2020, 15 Uhr: Achtung, Abzocke! Untergeschobene Verträge am Telefon

Mittwoch, 18. März 2020, 11 Uhr: Drittanbieterkosten auf der Mobilfunkrechnung – Mit Werbeanzeigen auf dem Smartphone in die Abofalle tappen

Die Web-Seminare dauern jeweils ca. eine Stunde. Die Teilnahme an den Web-Seminaren ist kostenfrei. Interessierte können sich unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp anmelden. Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Tonausgabemöglichkeit benötigt. Ideal ist ein Headset. Weitere Informationen und den Link zum Webseminarraum schickt die Verbraucherzentrale nach Anmeldung zu.

Alle Aktivitäten rund um den Weltverbrauchertag sind auf der Internetseite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/weltverbrauchertag-2020-rlp zu finden.

Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

www.polizei.rlp.de/lka

Mainz, 11.03.2020