Der monatliche Abschlag für Strom ist zu hoch? Verbraucherzentrale berät bei Energierechtsfragen
Derzeit erhalten viele Haushalte ihre Jahresabrechnung für Strom oder Gas. Wird neben einer saftigen Nachzahlung auch ein höherer monatlicher Abschlag fällig, fragen sich viele, ob alles seine Richtigkeit hat. „Die Höhe des Abschlags berechnet der Energie-versorger hauptsächlich über den Energiepreis und den Energieverbrauch im vergangenen Jahr“, informiert Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Müller rät, bei hohen Nachzahlungen der Ursache auf den Grund zu gehen und die Rechnung genau zu prüfen. Der Verbrauch kann beispielsweise wegen neuer oder defekter Elektrogeräte oder einer Baustelle im Haus steigen. Auch wenn Energie teurer geworden ist oder die verbrauchten Kilowattstunden nicht abgelesen, sondern geschätzt wurden, kann sich das negativ auf die Rechnung auswirken.
Bei Fragen oder Unklarheiten zur Abrechnung hilft der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in Kaiserslautern weiter.
Die Beratung findet jeden zweiten Freitagnachmittag in der Verbraucherzentrale, Fackelstraße 22, 67655 Kaiserslautern statt und kostet 18,- Euro. Dort ist auch eine Beratung zum Wechsel des Strom- und Gasversorgers möglich. Die Kosten hierfür betragen 5 Euro. Terminvereinbarung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 60 75 500 oder per Mail an energierecht@vz-rlp.de ist erforderlich.
Quelle Text/Bild:
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V.
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Kaiserslautern, 09.03.2020