Seit gestern drei neue Infektionen – insgesamt 25 Fälle in Rheinland-Pfalz – Empfehlungen der Landesregierung zum Umgang mit Großveranstaltungen und für Schulen
Aktuell gibt es in Rheinland-Pfalz insgesamt 25 bestätigte SARS-CoV-2 Fälle:
Neue Fälle:
Landkreis Bernkastel-Wittlich: Eine Person
Landkreis Mayen-Koblenz: Eine Person
Neuwied: Eine Person
Bereits bekannte Fälle:
Landkreis Bitburg/Prüm: Eine Person
Stadt / Landkreis Kaiserslautern: Vier Personen in der Stadt Kaiserslautern
Mainz / Landkreis Mainz-Bingen: Zwei Personen in der Stadt Mainz
Landkreis Germersheim: Eine Person
Koblenz / Landkreis Mayen-Koblenz: Fünf Personen in der Stadt Koblenz, drei Personen im Landkreis Mayen-Koblenz:
Neustadt/ Landkreis Bad Dürkheim: Vier Personen im Landkreis Bad Dürkheim, eine Person in der Stadt Neustadt
Neuwied: Eine Person
Die Betroffenen zeigen unterschiedliche Symptome, aktuell ist keiner schwerwiegend erkrankt.
Empfehlung der Landesregierung zum Umgang mit Großveranstaltungen:
Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Virus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Wie das Nachbarland Hessen, empfiehlt die rheinland-pfälzische Landesregierung, dass Veranstaltungen in einem geschlossenen Raum, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, in der Regel – mindestens bis Ende April – nicht stattfinden sollten. Aus Sicht der Landesregierung ist die Grenze von 1.000 Personen nicht als starre Grenze zu sehen; Schutzmaßnahmen können gegebenenfalls eine andere Bewertung zulassen. Sollten Veranstalter an Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem geschlossenen Raum festhalten wollen, ist zwingend die Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt vorzusehen.
Im Hinblick auf Veranstaltungen mit Teilnehmerkreisen mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) sollten Veranstalter unbedingt prüfen, ob diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwingend erforderlich sind. Das gleiche gilt, wenn zu erwarten ist, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten kommen.
Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen vom 28.02.2020“ streng zu prüfen.
Zuständig für die Genehmigung einer Großveranstaltung ist das jeweilige Ordnungsamt in der Kommune. Die Gesundheitsämter beraten die Ordnungsämter und geben Empfehlungen zur Verhinderung der Verbreitung des Virus bzw. zur Vereinfachung der Ermittlung von Kontaktpersonen.
Empfehlung der Landesregierung zum Umgang mit Schulfahrten und zum Umgang der Schulen mit mehr als 1.000 Schülerinnen und Schülern
Eine landesweite Schließung der Schulen oder Zwangsferien sind aus medizinischer und infektionshygienischer Sicht derzeit nicht angebracht, um eine unkontrollierbare Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Die Schülerinnen und Schüler werden im Klassenverbund oder in Kursen unterrichtet.
Nach derzeitiger Kenntnis gehören Schülerinnen und Schüler grundsätzlich nicht zu den Personengruppen, die ein erhöhtes Risiko haben, schwer zu erkranken. Vor dem Hintergrund, dass es keine Hinweise gibt, dass Übertragungen in Schulen vermehrt stattfinden, ist eine so einschneidende Entscheidung nicht gerechtfertigt.
Die Gesundheitsämter entscheiden im Einzelfall, welche Maßnahmen medizinisch notwendig sind, wenn an einer Schule ein bestätigter Corona-Fall aufgetreten ist. Das Pädagogische Landesinstitut bereitet in Absprache mit den Schulen Unterrichtsmaterialien vor, die über digitale Plattformen abrufbar sind, um Schülerinnen und Schülern in Quarantäne ein Bildungsangebot zu machen. Dazu wird das Pädagogische Landesinstitut eine Hotline für die Schulen einrichten.
Das mündliche Abitur an den rheinland-pfälzischen G9-Gymnasien findet vom 16. – 25. März statt. Sollte es dazu kommen, dass in Schulen die mündlichen Abiturprüfungen aufgrund von Corona nicht planmäßig stattfinden können, müssen sie auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. Schulaufsicht und Bildungsministerium werden das möglich machen. Alle Schülerinnen und Schüler werden ihr mündliches Abitur ablegen können.
Die Schulaufsicht informiert alle rheinland-pfälzischen Schulen darüber, dass Klassenfahrten in Gebiete, die das Robert Koch-Institut als Risikogebiete einstuft, ab sofort zu unterlassen sind.
Die Hotline für Bürgerinnen und Bürger zu Fragen zum Coronavirus ist erreichbar unter der Telefonnummer 0800 575 81 00. (Montag – Freitag 8 bis 18 Uhr; Samstag – Sonntag 10 bis 15 Uhr)
Auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums finden Sie weitere Informationen, Hygienetipps sowie eine umfangreiche Linksammlung zu weiteren Informationsquellen.
Quelle Text/Bild:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstr. 9
55116 Mainz
www.msagd.rlp.de
Mainz, 10.03.2020