Bei seinem Gespräch mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) am Dienstagnachmittag in Trier konnte Oberbürgermeister Klaus Weichel ein erneutes Sonderzuschussbudget zur Kompensation des Mietausfalls für das Fritz-Walter-Stadion erwirken – jedoch nur für den Rest des Jahres 2020. Die Kapitalzuführungen der Stadt an die Stadiongesellschaft, in Summe 1.287.500 Euro für die zweite Hälfte des Jahres 2020, dürfen also im noch laufenden Haushaltsjahr außerhalb des freiwilligen Leistungsbereichs der Stadt abgeführt werden.
Doch ob ein solches Sonderzuschussbudget auch für die Jahre 2021 und 2022 genehmigt werden wird, hänge weiterhin vom Haushaltsverhalten der Stadt ab, heißt es von Seiten der Kommunalaufsicht. Dieses entziehe sich allerdings noch jeglicher Bewertung. Wie die ADD weiter ausführte, bleibe die allgemeine Zuschussobergrenze im freiwilligen Leistungsbereich – der berühmte „Deckel“ – bestehen und müsse entsprechend der geltenden Verfügung eingehalten werden.
Der Stadtrat habe, so die ADD, die notwendige Gestaltungsfreiheit. Die Kommunalaufsicht gab dem Rathauschef jedoch gleich eine Empfehlung mit auf den Weg, wie man sich eine Konsolidierung vorstellt. „Leider haben sich meine Prophezeiungen hierzu bestätigt: Die ADD erwartet eine deutliche Erhöhung der Grundsteuer B“, so Weichel im Anschluss zur heutigen Fraktionsvorsitzendenrunde, in der er die Ratsmitglieder auf den neuesten Stand brachte. „Wie wir in anderen Kommunen bereits gesehen haben, wird die Kommunalaufsicht auch bei Kaiserslautern keine Ausnahme machen und auf einen ausgeglichenen Haushalt pochen, egal, wie der zustande kommt. Die ADD hat deutlich gemacht, dass wir einen unausgeglichenen Haushalt gar nicht vorzulegen brauchen. Ich bin zu 100 Prozent sicher: Die Forderung nach einer Steuererhöhung seitens der ADD wird spätestens bei der Aufstellung des neuen Doppelhaushalts so oder so kommen.“
Grundlage für die Verhandlungen mit der ADD war der Stadtratsbeschluss des vergangenen Samstags. Der Rat hatte einem Antrag des 1. FC Kaiserslautern auf Fortschreibung des reduzierten Pachtvertrags mit der Fritz-Walter-Stadiongesellschaft unter der Bedingung zugestimmt, dass die Kapitalzuführungen der Stadt für die Kompensation des Mietausfalls der Stadiongesellschaft in beiden Fußballsaisons, also bis 30. Juni 2022, außerhalb des freiwilligen Leistungsbereichs der Stadt laufen.
„Wir müssen daher nun schnellstmöglich einen neuen Stadtratsbeschluss herbeiführen, und zwar in einer weiteren Sondersitzung am 2. März“, erklärte das Stadtoberhaupt. „Die Laufzeit des neuen Pachtvertrags geht deutlich über das Ende des aktuellen Haushaltsjahres hinaus. Wo wir weitere Kapitalzuführungen im neuen Haushaltsjahr, also ab 1. Januar 2021, verorten können, unterhalb oder außerhalb des Deckels der Freiwilligen Leistungen, hängt nun jedoch davon ab, ob wir einen ausgeglichenen Doppelhaushalt vorlegen können. Bei der Haushaltsaufstellung ist daher absolute Selbstdisziplin des Rats gefordert, bei einem Entscheid pro Pachtzinsreduzierung umso mehr!“
Ein vermeintlicher Rettungsanker in Sachen Pachtzinsreduzierung, der nach wie vor gerade in den sozialen Medien immer wieder genannt wird, scheidet in jedem Fall aus. Einen Rückgriff auf die Tilgungsrücklage der Stadiongesellschaft wird es nicht geben. Das hat die ADD im gestrigen Gespräch erneut untersagt.
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Kaiserslautern, 19.02.2020