In den sozialen Medien verbreitet sich aktuell die Falschmeldung, dass alle Eltern, die Kindergeld beziehen, ebenfalls einen Anspruch auf Kinderzuschlag in Höhe von 185 Euro hätten. Das ist falsch!
Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Eltern, die zwar ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um den Unterhalt der Kinder zu sichern. Der Kinderzuschlag kann bis zu 185 Euro monatlich je Kind gezahlt werden. Dabei wird das Einkommen der Eltern individuell berücksichtigt.
Ob sich eine Antragstellung bei der zuständigen Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit lohnt, können Sie einfach und schnell mit den KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de herausfinden. Dort können Sie ggf. den Kinderzuschlag auch direkt online beantragen.
Weitere Informationen, Merkblätter sowie Antragsformulare zu den Themen Kinderzuschlag und Kindergeld finden Sie im Internet auch unter www.familienkasse.de.
Quelle Text/Bild:
Agentur für Arbeit Kaiserslautern
Augustastr. 6
67655 Kaiserslautern
www.arbeitsagentur.de
Kaiserslautern, 04.02.2020