Verstoß gegen Hausverbot bedeutet: Strafanzeige

Nicht zum ersten Mal hat sich ein Mann aus dem Stadtgebiet am Montag mit der Polizei angelegt. Der Sicherheitsdienst eines Finanzinstituts verständigte am frühen Abend die Polizei, weil sich der 37-Jährige trotz eines bestehenden Hausverbots und erneut erteiltem Platzverweis wieder im Vorraum der Bankfiliale in der Fackelstraße aufhielt, um dort zu übernachten. Auch nach mehrfacher Aufforderung weigerte er sich, das Gebäude zu verlassen.

Nachdem er sich bereits den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes gegenüber aggressiv verhalten und sie bespuckt hatte, änderte sich das Verhalten des Mannes auch gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten nicht – er wurde immer aggressiver, bedrohte und beleidigte die Beamten und spuckte um sich. Der 37-Jährige wurde schließlich in Gewahrsam genommen und musste die Nacht in einer Zelle verbringen. Zuvor hatte er bei der Überprüfung seiner Gewahrsamsfähigkeit auch die Ärztin bespuckt. Auf den Mann kommt ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollzugsbeamte zu.

Sozusagen in der „Nachbarzelle“ landete am selben Abend ein 53-jähriger Mann. Auch er war vom Sicherheitsdienst als ungebetener Übernachtungsgast im Vorraum der Bankfiliale entdeckt worden. Der Aufforderung, das Gebäude zu verlassen, konnte der Mann nicht folgen – aufgrund seiner Alkoholisierung scheiterte schon der Versuch aufzustehen. Der 53-Jährige wurde von der Polizeistreife zu seinem eigenen Schutz in Gewahrsam genommen. Weil gegen ihn bereits wegen zurückliegender Ereignisse ein Hausverbot bestand, komm

Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern

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Kaiserslautern, 28.01.2020