Ein Fahrradfahrer beschädigte am Dienstagmittag in der Mannheimer Straße ein parkendes Auto. Weil der 43-Jährige weiterfuhr und den Unfall erst am Abend bei der Polizei meldete, wird gegen ihn wegen des Verdachts der sogenannten Fahrerflucht ermittelt.
Der Fahrradfahrer streifte beim Abbiegen von der Straße Am Heiligenhäuschen in die Mannheimer Straße das Auto. Der Wagen parkte in der Mannheimer Straße am Fahrbahnrand. Der 43-Jährige war mit dem Lenker gegen das Fahrzeug geraten. Der Pkw wurde dabei beschädigt. Die geschädigte Autofahrerin war zur Unfallzeit am Mittag nicht vor Ort. Weil der Radfahrer weiterfuhr und seine Unfallbeteiligung erst am Abend meldete, wird gegen ihn wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens von der Unfallstelle ermittelt.
Nach dem Strafgesetzbuch droht einem Unfallbeteiligten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn er sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten
die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art
seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die
Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat
oder
2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne
dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.
Wie lange diese angemessene Zeit genau ist, wird in dem Gesetz nicht genannt.
Nach dem Strafgesetzbuch wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.
Was tun, wenn´s kracht?
– Unfallstelle absichern!
– Helfen Sie Verletzten!
– Rufen Sie Hilfe (Notruf 110 oder 112 wählen)!
– Bleiben Sie an der Unfallstelle! Nicht wegfahren! Ist der
Schaden nur geringfügig, fahren Sie zur Seite.
– Tauschen Sie Personalien mit anderen Unfallbeteiligten und
Geschädigten aus (Namen, Anschriften, Führerschein- und
Fahrzeugdaten sowie Kennzeichen, gegebenenfalls Telefonnummern
und Ihre Versicherungsdaten)!
– Sind andere Unfallbeteiligte und Geschädigte nicht anwesend?
Bleiben Sie vor Ort! Warten Sie! Informieren Sie die Polizei!
Nicht wegfahren!
– Wenn möglich, machen Sie Fotos vom Unfallort und den beteiligten
Fahrzeugen. Fertigen Sie eine Unfallskizze an. |erf
Quelle Text/Bild:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Logenstraße 5
67655 Kaiserslautern
www.polizei.rlp.de
Kaiserslautern, 08.01.2020