Für eine nachhaltige Aufwertung der Aufenthaltsqualität ist es von besonderer Bedeutung, den öffentlichen Raum attraktiver zu machen. Hier ist das Zusammenspiel aller Akteure, von der „öffentlichen Hand“ über Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bis hin zu den Gewerbetreibenden notwendig. Das Referat Stadtentwicklung arbeitet daher derzeit an einem neuen Regelwerk zur Gestaltung der Innenstadt. 74 Seiten umfassen die „Empfehlungen und Richtlinien zur Gestaltung des öffentlichen Raumes“, die am Montag in einer ersten Fassung dem Stadtrat vorgelegt wurden. Im neuen Jahr, so der Ratsbeschluss, ist dazu eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung geplant.
Zwar gibt es in Kaiserslautern bereits mehrere Richtlinien und Satzungen für den öffentlichen Raum sowie einzelne gestalterische Regelungen in verschiedenen Bebauungsplänen. Jedoch sind diese nicht flächendeckend für die Innenstadt vorhanden und enthalten auch nur sehr eingeschränkt gestalterische Festsetzungen. Detaillierende und tiefergehende Regelungen zu Werbeanlagen, Sondernutzungen und Fassadengestaltungen wurden in der Vergangenheit nicht getroffen. Die derzeit vorhandenen Regelwerke und die in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz zur Gestaltung baulicher Anlagen und des Straßenbildes festgelegten Rechtsgrundlagen reichen daher nicht aus, um mittelfristig im Innenstadtbereich von Kaiserslautern eine weitere wesentliche Verbesserung des Orts- und Straßenbildes und somit eine positivere Stadtgestaltung zu erreichen.
Die nun vorliegenden Empfehlungen und Richtlinien zur Stadtgestaltung sollen Anhaltspunkte für alle Akteure geben, wie eine anspruchsvolle Gestaltung von Fassaden, Werbeanlagen, Wetterschutzsystemen, bis hin zu Stadtmöblierungselementen (Bestuhlung, Markisen, Ausleger etc.) aussehen kann und worauf zu achten ist. Dazu wurde das Regelwerk in fünf Bereiche unterteilt. Zunächst werden zu einzelnen Themenblöcken Empfehlungen, Ziele und Wertungen dargelegt. Mit positiven und negativen Beispielen sollen dann die einzelnen Themen verdeutlicht werden. Dabei wird aufgezeigt, welchen Einfluss die Empfehlungen und Richtlinien in der praktischen Umsetzung haben können. Aus den Empfehlungen und Beispielen werden im letzten Schritt Richtlinien definiert, die eine klare Basis für die Umsetzung schaffen.
Um möglichst vielen Akteuren und interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich zu dem Regelwerk zu äußern und Anregungen, Bedenken und Vorschläge vorzutragen, wird im neuen Jahr eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese soll öffentliche Veranstaltungen ebenso umfassen wie ein Onlinebeteiligungsverfahren über eine eigens eingerichtete Internetplattform auf der städtischen Homepage. Die Termine werden noch bekanntgegeben.
Durch einen abschließend vorgesehenen Beschluss des Stadtrates sollen die „Empfehlungen und Richtlinien“ Verbindlichkeit dann für die Verwaltung bekommen und als Grundlage bei entsprechenden Verwaltungsentscheidungen herangezogen werden. Auf diesem Weg werden die Empfehlungen und Richtlinien auch für private Akteure wirksam.
Wer sich für die Empfehlungen bereits jetzt interessiert, findet alle Unterlagen im Ratsinformationssystem auf der städtischen Homepage (Serviceportal -> Verwaltung, Wahlen & Politik) unter der Ratssitzung vom 16. Dezember (TOP24).
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Kaiserslautern, 17.12.2019