Der Bauausschuss empfiehlt nach Vorlage des Referats Grünflächen einstimmig dem Stadtrat, das vorgestellte Grünflächenpflegekonzept zu beschließen. Ziel des Konzeptes, das den Ausschussmitgliedern am Montag, 2. Dezember, vorgestellt wurde, ist, den Pflegeaufwand für die knapp 200 Hektar Grünflächen im Stadtgebiet und in den Ortsbezirken nachhaltiger und ressourcenschonender zu planen. Dazu wurden die einzelnen Grünanlagen in vier verschiedene Qualitätsstufen unterteilt, Vorrangflächen bestimmt und individuelle Pflegepläne über das ganze Jahr aufgestellt.
Demzufolge zählen Anlagen mit Wechselflor, wie beispielsweise der Stadtpark und der Volkspark, zu den herausragenden Flächen. Sie unterliegen der Qualitätsstufe eins, denen ein hoher ästhetischer Anspruch mit intensivem Pflegeaufwand beigemessen wird. Der Qualitätsstufe zwei obliegt ein gehobener Pflegeaufwand mit einer Blumenvielfalt und einer erhöhten Anforderung an Zustand und Sicherheit, wie beispielsweise kleinere Grünflächenanlagen, Sport-, Spiel- oder auch Schulfreiflächen. Einfache Grünflächen sind der Qualitätsstufe drei zugeordnet. Ihnen wird keine besonders hohe repräsentative Bedeutung zugesprochen. Sie weisen eine eher einfache Ausstattung ohne hohen Pflegeaufwand auf, wie beispielsweise Straßenbegleitgrün. Flächen der Stufe vier unterliegen lediglich einer Grundpflege. Biodiversität und Natur haben hier den Vorrang vor aktiver Nutzung, worunter Ausgleichs- oder Sukzessionsflächen zählen.
„Im Ergebnis gewinnen wir durch das Grünflächenpflegekonzept eine Matrix, die uns bei gleichbleibender Personaldecke ermöglicht, unsere Grünflächen bestmöglich über das ganze Jahr den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend zu pflegen“, bilanziert Beigeordneter und Baudezernent Peter Kiefer das Konzept. Er macht darauf aufmerksam, dass hierbei dezernatsübergreifend gearbeitet wird: „Das Referat Grünflächen ist für die Konzeption und die Gestaltung der Grünflächen zuständig, die Stadtbildpflege zeichnet für deren Pflege verantwortlich.“
Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Grünflächenpflegekonzeptes ist eine gewissenhafte Vorbereitung unabdingbar. So müssen unter anderem Tourenplänen erstellt und angepasst sowie ein spezielles Softwaresystem eingeführt werden. Auch gilt es, ein Pflegehandbuch zu erarbeiten, Jahrespläne zu erstellen sowie die Mitarbeitenden für die anstehenden Arbeiten entsprechend zu schulen. Aus diesem Grunde soll das Grünflächenpflegekonzeptes erst mit Wirkung zum 1. Januar 2021 greifen. Vom Pflegekonzept ausgenommen sind Bäume und Waldflächen sowie unvorhersehbare Pflegemaßnahmen aufgrund zunehmend witterungsbedingter Folgen, wie Stürme und Trockenheit.
Bild: Dem Stadtpark wird eine hohe Aufenthaltsqualität beigemessen und benötigt eine entsprechend intensiven Pflege
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Kaiserslautern, 03.12.2019