Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den Herbst- und Wintermonaten besonders hoch. Neben Bewohnern, Besuchern, Handwerkern, der Post und Paketdiensten können auch viele ungebetene Gäste ein Gebäude betreten. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) warnt die Bewohner von Mehrfamilienhäusern jedoch, die Haustür abzuschließen und begründet dies mit einem versperrten Fluchtweg im Katastrophenfall. Viele Hausordnungen schreiben das Verschließen der Haupteingangstür zwischen 22 und 6 Uhr aber noch immer vor. Dieser gut gemeinte Schutz vor Einbrechern stellt im Brandfall eine erhebliche Gefahr dar; der Fluchtweg wird versperrt und die Fluchtzeit so deutlich erhöht. Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Wir warnen davor, sich und Mitbewohnern den oft einzigen Fluchtweg ins Freie zu blockieren. Niemand denkt in einer Notsituation an den Hausschlüssel, der Rauch schränkt zusätzlich die Sicht ein. So wird eine verschlossene Tür schnell zu einer tödlichen Falle. Der Schutz vor Einbrechern darf nicht auf Kosten des Fluchtweges gehen.“ Für den VDIV-RPS steht bei einer Interessensabwägung die Sicherheit der Bewohner im Gefahrenfall klar über dem materiellen Schaden eines möglichen Wohnungseinbruches. Technische Lösungen helfen, beide Interessen miteinander zu verbinden: Sogenannte Panikschlösser lassen sich von Innen ohne Schlüssel öffnen, von der Außenseite bleiben sie verschlossen. Bewohner gelangen also nur mit Schlüssel in das Haus, im Falle eines Brandes steht die Tür weiter als sicherer Fluchtweg ins Freie zur Verfügung. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.
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Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
grunwald media • Jan Grunwald
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Kaiserslautern, 08.11.2019