Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen vor Identitätsdiebstahl
Es beginnt mit verlockenden Angeboten: Ein Job bei einem bekannten Unternehmen, eine bezahlbare Wohnung im umkämpften Mietmarkt, ein willkommener Zusatzverdienst als Produkttester. Gemeinsam ist diesen sehr unterschiedlichen Angeboten nur, dass die vermeintlichen Anbieter die Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen wollen, ein Video-Ident-Verfahren zu nutzen. Dabei wird ohne Wissen der Verbraucher ein Konto auf ihren Namen bei einer Direktbank eingerichtet, warnen Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale. Dieses Konto wird dann von den Kriminellen für Geldwäsche oder Betrug im Internet verwendet.
Die ahnungslosen Betroffenen sehen sich in der Folge gewichtigen strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt, wenn illegale Geschäfte unter ihrer geklauten Identität abgewickelt wurden. Denn die Opfer der illegalen Geschäfte wenden sich zunächst mit ihren Ansprüchen an den vermeintlichen Kontoinhaber als Täter. Es kann sehr mühsam sein, sich dagegen zu wehren. Noch bedrohlicher wird es, wenn das Konto wirklich für Geldwäsche genutzt wird: „Für die Betroffenen steht dann die Frage im Raum: War es naiv von mir, den Erklärungen und Versprechungen der Täter zu glauben? Hätte ich erkennen müssen, dass da irgendetwas nicht stimmt? Denn die so genannte Leichtfertigkeit kann in diesem Zusammenhang ebenfalls bestraft werden“, sagt Julia Gerhards, Referentin für Verbraucherrecht und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Von außen betrachtet, mag das Vorgehen erstmal ganz offensichtlich dubios wirken: Verbraucher schicken ihre Bewerbungsunterlagen für das angebliche Jobangebot ein. Ein persönliches Gespräch sei leider nicht möglich, daher werden die Bewerber aufgefordert, „aus Sicherheitsgründen“ ihre Identität „bei einer Partnerbank“ nachzuweisen. Dafür soll zum Beispiel das Online-Identifizierungsverfahren einer Direktbank, das Video-Ident-Verfahren, genutzt werden. Wer dringend auf Jobsuche ist oder den vermeintlichen Traumjob vor Augen hat, ist an dieser Stelle jedoch weniger misstrauisch. Die von der Masche in der Vergangenheit betroffenen Banken beteuern inzwischen, dass jetzt konsequent bei jedem Ident-Verfahren darauf hingewiesen werde, dass keine Kooperationen bestehen, innerhalb derer dazu aufgerufen wird, die Identität per Videoanruf zu bestätigen.
Doch die Kriminellen finden immer wieder neue plausible Erklärungen, um Verbraucher von der Durchführung des Video-Ident-Verfahrens zu überzeugen. Besonders geschickt wird der Sicherheitshinweis der Banken umgangen, indem gar nicht über die Eröffnung eines Kontos getäuscht wird. Beispiel Mietwohnungen: Den Verbrauchern wird erklärt, es gehe um die Eröffnung eines Kautionskontos für die ersehnte Mietwohnung. Oder Beispiel Produkttester: Den Verbrauchern wird vorgegaukelt, sie sollen als Tester genau dieses Video-Ident-Verfahren testen. Es gilt also nach wie vor: lieber zweimal hinschauen.
Die wichtigsten Tipps und Hinweise von Landeskriminalamt und Verbraucherzentrale:
– Lassen Sie sich niemals auf die Durchführung eines
Video-Ident-Verfahrens bei einer Bank ein, es sei denn, Sie
selbst möchten dort ein Konto eröffnen.
– Seien Sie vorsichtig mit der Preisgabe persönlicher Daten und
der Übersendung von Ausweiskopien oder Fotos, auf denen auch der
Ausweis zu sehen ist.
– Versenden Sie niemals eingescannte amtliche Dokumente
(Ausweiskopie, Zulassungsbescheinigungen usw.) oder ähnliche
sensible Informationen (Gehaltsnachweis, Schufa usw.) an
unbekannte Personen.
– Prüfen Sie vorher genau, ob das Jobangebot und die angegebene
Mailadresse oder das Portal auch tatsächlich von dem genannten
Unternehmen stammen.
– Wenn Sie befürchten, auf einen Betrug hereingefallen zu sein,
wenden Sie sich umgehend an die Polizei und informieren Sie die
Bank.
Quelle Text/Bild:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
www.polizei.rlp.de/lka
Mainz, 14.08.2019